Mitteilungsvorlage - 16/SVV/0762
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherheit Humboldtring/Babelsberger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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07.12.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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17.01.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer vom Humboldtring, einschließlich Kreisverkehr, auf die Babelsberger Straße bis zur Langen Brücke
Die Verkehrsanlagen im Humboldtring und in der Babelsberger Straße bieten, abgesehen von unvermeidlichen temporären Baustelleneinrichtungen, beidseitig durchgehend nutzbare Gehwege. In der stärker vom Verkehr belasteten Babelsberger Straße werden die Fußgänger und Radfahrer zwischen Kreisverkehr und der Langen Brücke jeweils auf separaten Flächen (getrennter Geh- und Radweg) geführt. Die sichere Führung von Radfahrern und Fußgängern ist mit den bestehenden Verkehrsanlagen hinreichend gewährleistet. Übergänge zur Querung am Kreisverkehr sind für Fußgänger und Fahrzeugführer gleichermaßen eindeutig und unverkennbar an der baulichen Gestaltung des Kreisverkehres ersichtlich.
Im Baustellenbereich der ILB wird eine neue Busbucht hergestellt sowie der Geh- und Radweg erneuert. Der Knoten Babelsberger Straße/Kauflandzufahrt und die neue Zufahrt zum Parkplatz der ILB wird dann als vierarmiger Knoten signalisiert. Weitergehende bauliche Maßnahmen zur Erweiterung der Verkehrsflächen in diesem Bereich sind nicht notwendig und seitens der Landeshauptstadt Potsdam deshalb nicht vorgesehen.
- Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Babelsberger Straße zwischen dem Kreisverkehr und der Langen Brücke
Die Beschränkung des Verkehrs durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erweist sich für die Babelsberger Straße als derzeit unzulässig.
Die in Zentrum Ost im Humboldtring befindliche Lenné Gesamtschule rechtfertigt nicht allein wegen ihrer Existenz enorme Einschränkungen für den Verkehr auf Straßen im weiteren Umfeld, wie z. B. in der entfernt liegenden Babelsberger Straße. Im Prinzip können sämtliche Straßen auch Schulwege sein. Im Zusammenhang mit der Schulwegsicherung sind deshalb stets die maßgeblichen Wegebeziehungen und mögliche Auswirkungen des Verkehrs zu untersuchen und nach straßenverkehrsrechtlich zu beachtenden Maßstäben zu bewerten. Schüler der Lenné Gesamtschule sind nicht gezwungen, den bislang völlig unkritischen und als sicher geltenden Kreisverkehr zur Querung zu nutzen. Sie queren in der Regel in Höhe des Bahnhofes an einem der beiden vorhandenen signalisierten Überwege, die auch gern von Touristen und Pendlern genutzt werden und für die Senioren aus Zentrum Ost gleichermaßen sehr hilfreich und sicher sind.
Bei den verkehrsüblichen Querungen des Humboldtringes, der Babelsberger Straße sowie der Nutzung des Kreisverkehres durch Fußgänger liegen derzeit keinerlei Auffälligkeiten zu besonderen Gefahrenmomenten oder gar Unfälle in den letzten Jahren vor. Eine signifikante Gefährdung besteht folglich nicht. Es genügen keineswegs die allgemeinen Gefahren, die sich schon aus dem Straßenverkehr selbst entwickeln bzw. die sich bereits aus dem allgemeinen Verständnis einer Verkehrslage erkennen lassen, um Beschränkungen des Verkehrs anzuordnen. Auch Parkvorgänge wie auf der Babelsberger Straße gehören zum allgemein üblichen Verkehrsgeschehen. Eine übermäßig starke Frequentierung durch kurz aufeinanderfolgendes Ein- und Ausparken, was den Verkehr durchaus behindern könnte, ist dort derzeit nicht erkennbar. Parken entlang des Straßenzuges, das gegen die Regelungen der StVO verstößt (z. B. Parken im Haltverbot und auf Pfeilmarkierungen) ist unter Einschaltung der Verkehrsüberwachung zu unterbinden.
Die Babelsberger Straße ist im Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Potsdam erfasst. Im Ergebnis der Untersuchungen zum Verkehrslärm ist jedoch keinerlei Handlungsauftrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festgelegt. Die notwendige Ermächtigungsgrundlage nach der geltenden StVO ist nicht existent. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist derzeit unzulässig.
Bei Planung und Neubau dieses neuen Wohnquartiers wurden bereits entsprechende, dem Verkehrsstandort angepasste schallschutztechnische Maßnahmen gemäß baugesetzlicher Vorgaben für die Nutzung von Wohnräumen hinreichend berücksichtigt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gehört ausdrücklich nicht dazu.
Die Wegeverbindung zwischen Lenné Schule und Hauptbahnhof gilt als sehr sicher, da die Babelsberger Straße über Lichtzeichenanlagen gequert werden kann und der Kreisverkehr somit nicht zwingend überschritten werden muss. Potentiale bzw. Möglichkeiten, diese bereits gute Situation weiter zu verbessern, werden derzeit durch den aktuell von der ILB bedingten Umbau der Lichtzeichenanlage des betreffenden Knotenpunktes und der Anpassung des Geh und Radweges Höhe Haupteingang Bahnhof erreicht. Bei schwierigen Verkehrssituationen, die im Baustellenbereich durchaus möglich sind, ist bereits nach dem Gebot der Rücksichtnahme, § 1 StVO, eine geringere Geschwindigkeit angezeigt.
Der Baustellenbereich ist hinreichend beschildert und abgesichert. Bis zur endgültigen Herstellung und Freigabe der neu geschaffenen Geh- und Radweganlage gilt im betreffenden Baustellenbereich ein maximales Tempo von 30 km/h. Weitergehender Regelungsbedarf besteht derzeit nicht.