Beschlussvorlage - 16/SVV/0802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gefahrenabwehrbedarfsplanung der Landeshauptstadt Potsdam 2017-2021.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG v. 24.05.2004) ist die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet, eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festzulegen.

Daraus bestimmen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung.

 

Die Gefahren- und Risikoanalyse und die Gefahrenabwehrbedarfsplanung werden ständig aktualisiert und fortgeschrieben. Die entsprechenden Veränderungen fließen in die jährliche und in die mittelfristige Personal- und Haushaltsplanung ein.

Die vorliegende Gefahrenabwehrbedarfsplanung, einschließlich der enthaltenen Gefahren- und Risikoanalyse, dient der Information der SVV und stellt die Entwicklung für die Jahre 2017 bis 2021 dar. Die dargestellten notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Fortentwicklung der Gefahrenabwehr sind entsprechend geplant und in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung eingearbeitet, das betrifft sowohl die personelle als auch die materielle Sicherstellung aller Vorhaben und Aufgaben.

 

Mit den Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehren und dem Stadtfeuerwehrverband Potsdam e.V. wurde die Planung beraten. Die Vorsteher der Ortsbeiräte wurden über die Planungen in  der Sitzung der Vorsteher am 10.10.16 umfänglich informiert. Es gab jeweils zustimmende Voten.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) ist die Landeshauptstadt Potsdam Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, sowie für den Katastrophenschutz.  Die Aufgaben nach diesem Gesetz werden von den amtsfreien Gemeinden, den Ämtern, den kreisfreien Städten und den Landkreisen als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörden wahrgenommen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden von den kreisfreien Städten und den Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen.

Die Aufgabenträger haben insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten.

Hierzu sind durch die Landeshauptstadt Potsdam entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Der entsprechende Finanzbedarf findet sich in der laufenden Haushaltsplanung und in der mittelfristigen Finanzplanung wieder. Entsprechend einer jährlich aktualisierten Gefahren- und Risikoanalyse und der darauf basierenden Gefahrenabwehrbedarfsplanung werden die personellen und materiellen Bedarfe ermittelt.

Die Gefahrenabwehrbedarfsplanung stellt einen Mehrbedarf von zwei Funktionen im  Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr dar. Damit, sowie mit einer Fortentwicklung der Ausrüstung und der Standorte der Feuerwehren, wird das gegenwärtige gute Niveau der Gefahrenabwehr unter Beachtung der Entwicklungen im Stadtgebiet im Planungszeitraum in vollem Umfang aufrechterhalten.

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Anlagen

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