Anfrage - 02/SVV/0850

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die üblichen Unterhaltungsarbeiten für den Fassadenanstrich der Bibliothek und der benachbarten Gebäude sind seit etlichen Jahren vernachlässigt worden. Der etwas mürbe Eindruck des Potsdamer Stadtzentrums ist zum Teil maßgeblich auf diese unterlassenen Instandhaltungsarbeiten zurückzuführen, wo mit vergleichsweise wenig Geld eine deutliche optische Aufwertung möglich ist. Da nun in Millionenhöhe Fördermittel für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte bereitgestellt worden sind, scheint hier Abhilfe geboten.

 

 

Ich frage den amtierenden Oberbürgermeister:

 

Wann wird der längst überfällige Neuanstrich der Fassaden durchgeführt?

 

 

Antwort:

 

Das Erscheinungsbild der Bibliothek ist auch aus Sicht der Verwaltung unbefriedigend.  

 

Der Einsatz von Fördermitteln unterliegt der Zweckbindung, die sich aus den jeweiligen Richtlinien ergibt.  Nach der Städtebauförderrichtlinie 1999 sind im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz" nur Altbaubestände förderfähig.  Somit ist der Fassadenanstrich bzw. eine Fassadeninstandsetzung im Rahmen der Städtebauförderung nicht finanzierbar, weil das Gebäude nach 1949 errichtet wurde. 

 

Die Mittel des Brachflächenprogramms" sind nach den Förderkriterien der Europäischen Union für Hochbaumaßnahmen grundsätzlich nicht einsetzbar. Sie dienen der Baufeldfreimachung im Rahmen künftiger Investitionen. 

 

Zur Finanzierung des Anstrichs müssten mehr als 100.000 €in den städtischen Haushalt eingestellt werden;  dies lässt die äußerst angespannten Haushaltslage derzeit nicht zu..     

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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