Anfrage - 02/SVV/0854
Grunddaten
- Betreff:
-
Wetzlarer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Steeven Bretz, Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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04.12.2002
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Beschlussvorschlag
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wie
beurteilt die Verwaltung die Gefahr, die auf der Wetzlarer Straße in den Abend-
und Nachtstunden durch die gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge entsteht, die
dort geparkt werden?
Antwort:
Aus Gründen der Energieeinsparung wurden die Laternen entlang der
Wetzlarer Straße abgeschaltet und mittels Verkehrszeichen an jedem Mast als
nicht die ganze Nacht über leuchtend gekennzeichnet. Durch diese Kennzeichnung wird dem Kraftfahrer angezeigt,
dass er sein abgestelltes Fahrzeug
entsprechend der Straßenverkehrsordnung zu sichern hat. Das heißt, ein
Pkw muss Park- oder Standlicht einschalten und Nutzfahrzeuge, Anhänger sind mit
einer rot-weißen Park-Warntafel kenntlich zu machen.
Der Großteil der Kraftfahrer hält sich an diese Vorschrift,
Verstöße werden bei Feststellung durch Polizeikräfte entsprechend
geahndet.
Der vierspurige Ausbau der Wetzlarer Straße sowie das relativ
geringe Verkehrsaufkommen gestatten bislang das Parken von Kfz am rechten Fahrbahnrand.
Auch in den Nachtstunden entstehen hierdurch keine besonderen Gefährdungen. So
sind weder der Straßenbehörde noch der Polizei entsprechende Hinweise bekannt
geworden.
Mit der geplanten Weiterführung der Wetzlarer Straße in Richtung
Drewitzer Straße und der damit verbundenen Verkehrszunahme wird die Möglichkeit
des Parkens einer erneuten Prüfung unterzogen.