Anfrage - 02/SVV/0854

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wie beurteilt die Verwaltung die Gefahr, die auf der Wetzlarer Straße in den Abend- und Nachtstunden durch die gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge entsteht, die dort geparkt werden?

 

 

Antwort:

 

Aus Gründen der Energieeinsparung wurden die Laternen entlang der Wetzlarer Straße abgeschaltet und mittels Verkehrszeichen an jedem Mast als nicht die ganze Nacht über leuchtend gekennzeichnet.  Durch diese Kennzeichnung wird dem Kraftfahrer angezeigt, dass er sein abgestelltes Fahrzeug  entsprechend der Straßenverkehrsordnung zu sichern hat. Das heißt, ein Pkw muss Park- oder Standlicht einschalten und Nutzfahrzeuge, Anhänger sind mit einer rot-weißen Park-Warntafel kenntlich zu machen. 

 

Der Großteil der Kraftfahrer hält sich an diese Vorschrift, Verstöße werden bei Feststellung durch Polizeikräfte entsprechend geahndet. 

 

Der vierspurige Ausbau der Wetzlarer Straße sowie das relativ geringe Verkehrsaufkommen gestatten bislang das Parken von Kfz am rechten Fahrbahnrand. Auch in den Nachtstunden entstehen hierdurch keine besonderen Gefährdungen. So sind weder der Straßenbehörde noch der Polizei entsprechende Hinweise bekannt geworden.

Mit der geplanten Weiterführung der Wetzlarer Straße in Richtung Drewitzer Straße und der damit verbundenen Verkehrszunahme wird die Möglichkeit des Parkens einer erneuten Prüfung unterzogen.    

 

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Erläuterung

 

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