Anfrage - 02/SVV/0855

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der kürzlich sanierte und als Einbahnstraße ausgewiesene Teil der Rudolf-Breitscheid-Straße weist auf der Fahrbahn etwa in Höhe des Thalia-Kinos zwei Fahrradstreifen aus. Auf Grund der schmalen Fahrbahn, die auch von Kraftfahrzeugen genutzt wird, besteht hier ein erhebliches  Gefährdungspotenzial, vor allem für ältere Menschen und Kinder.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um dieses Gefährdungspotenzial einzuschränken?

 

 

Antwort:

 

An betreffender Stelle existiert ein Radverkehrsstreifen, welcher den Radverkehr in Richtung Griebnitzsee verkehrlich sicher abwickelt. Aus Richtung Griebnitzsee kommend ist im betreffenden Straßenabschnitt kein Radfahrstreifen oder eine sonstige Radverkehrsanlage vorhanden.

Im sanierten Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße kann der Radfahrer zwischen Plantagenstraße und Bendastraße entweder entsprechend der Einbahnstraßenführung die Fahrbahn nutzen oder aufgrund der Beschilderung (Gehweg, Rad frei) auf dem Gehweg fahren.

An der Bendastraße bis in Höhe der einmündenden Wattstraße und somit in Höhe Thalia-Kino, muss er wegen der zu geringen Breite des Gehweges auf die Fahrbahn fahren.

Dieser Zustand stellt als solcher keine besondere Gefährdung dar.

Das Verkehrskonzept der Rudolf-Breitscheid-Straße als ausgewiesene Einbahnstraße mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung wurde unter Einbeziehung aller maßgeblichen Fachbereiche der Stadtverwaltung sowie der Polizei federführend vom Stadtkontor geplant und infolge baulich ausgeführt.

In diesem Projekt konnte erstmalig in Potsdam alle baulichen und verkehrlichen notwendigen Kriterien berücksichtigt werden, welche für eine mögliche gefahrlose Abwicklung des Radverkehrs entgegen einer Einbahnstraße erforderlich sind. Insbesondere sind hier im Interesse des Radverkehrs alle sicherheitsrelevanten Forderungen der Radfahrnovelle, wie auch die vorhandene Roteinfärbung und Radfahrpiktogramme, erfüllt.

Die hier geschaffene und ungewohnte Führung des Radverkehrs entgegengesetzt einer Einbahnstraße ist insofern "gewöhnungsbedürftig". Insbesondere der Radfahrer muss sich noch an den für ihn geschaffenen und zu seiner Sicherheit rot eingefärbten Radfahrstreifen gewöhnen. Zahlreiche Beobachtungen vor Ort der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde als auch Einsatzkräfte der Polizei, ließen keine besonderen Gefährdungen für hier verkehrende Radfahrer erkennen.       

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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