Beschlussvorlage - 16/SVV/0797

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) 2020 wird mit seinen Maßnahmen umgesetzt. Sofern für die Umsetzung der Maßnahmen entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind (§ 28 Abs. 1 und 2 BbgKVerf), werden diese durch den Oberbürgermeister vorbereitet und zur Entscheidung vorgelegt (Anlage, Tabelle 1). Für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen ist der Oberbürgermeister direkt zuständig (§§ 54 Abs. 1 Nr. 5 und 61 Abs. 1 i. V. m § 61 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf) (Anlage, Tabelle 2). 

 

Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zur Haushaltskonsolidierung werden im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in das Zukunftsprogramm übernommen. 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2020 im ersten Halbjahr des Jahres 2018 informiert. Die Abrechnung des Zukunftsprogramms 2020 erfolgt mit dem Jahresabschluss des Jahres 2017.

 

Mit dem Zukunftsprogramm 2020 wird der Oberbürgermeister gemäß Beschluss vom 1. Juni 2016 zur Vorlage 16/SVV/0302 beauftragt, eine Aufgabenkritik in der Landeshauptstadt Potsdam durch­zuführen. Mit dem Zukunftsprogramm 2020 werden die Grundlagen (Vorbereitung, Analyse und Kommunikation) für die Projektdurchführung gelegt. Der Hauptausschuss wird über den Sachstand der Aufgabenkritik informiert. 

 

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Entwurf des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2017 weist einen Fehlbedarf aus. Dies wird nach aktuellem Planungsstand auch für den Haushalt des Jahres 2018 gelten. Für den Ausgleich der Fehlbedarfe können nach § 63 Abs. 5 BbgKVerf i. V. m. § 26 Abs. 2 KomHKV Rücklagemittel als Ersatzdeckungsmittel verwendet werden. Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahresabschlüsse konnte die Landeshauptstadt Potsdam ausreichend Rücklagen bilden, die für den Haushaltsausgleich in den Jahren 2017 und 2018 herangezogen werden können. Durch den Haushaltsausgleich über Rücklagemittel werden jedoch die erforderliche strukturelle Verbesserung (Erreichen der dauernden Leistungsfähigkeit) und die gebotene Veränderung hin zu einem investitionsorientierten Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam nicht erreicht.

 

Durch den Ausgleich der Fehlbedarfe über die cklage als Ersatzdeckungsmittel entfällt für die Landeshauptstadt Potsdam die formelle Pflicht, für das Haushaltsjahr 2017 (und in Folge ebenfalls für das Jahr 2018) ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 BbgKVerf aufzustellen. Gleichwohl beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit der Vorlage (16/SVV/0302) Rahmenbedingungen und Beschluss zum Haushaltsaufstellungsverfahren 2017 (Eckwertebeschluss): „Die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Fortschreibung und  Umsetzung des Zukunftsprogramms (ZP) werden weiter intensiviert. Dies schließt eine Aufgabenkritik mit ein.

 

Damit wird auch die Forderung der Kommunalaufsicht umgesetzt, die von der Landeshauptstadt Potsdam verlangt, dass der bisherige Konsolidierungskurs beibehalten wird, um die grundlegende Voraussetzung für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben wieder zu erreichen und eine freie Finanzspitze zu erwirtschaften, also zahlungswirksame Überschüsse zu erzielen.

 

Potsdam ist nicht nur eine wachsende Stadt. Die brandenburgische Landeshauptstadt wächst noch einmal deutlich dynamischer als bisher prognostiziert. Bildeten der Doppelhaushalt 2015/2016 und das Zukunftsprogramm 2019 die notwendigen Maßnahmen zur Refinanzierung der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 2020 (14/SVV/0063) ab, so muss das Zukunftsprogramm 2020 die Anforderungen berücksichtigen, die sich aus der deutlichen Erweiterung der Schulentwicklungsplanung ergeben. Diese sind mit einem massiv gestiegenen Investitionsvolumen von aktuell mehr als 200 Millionen Euro (statt wie bisher geplant 160 Millionen Euro) verbunden. Den erhöhten investiven Mitteln folgen entsprechend erhöhte Anforderungen im Ergebnishaushalt, die zu refinanzieren sind. 

 

Darüber hinaus ergeben sich u. a. folgende weitere finanzielle Herausforderungen in den Bereichen

 

  • Plätze in der Kindertagesbetreuung,
  • Infrastruktur (einschließlich ÖPNV),
  • Geflüchtete und Integration,
  • Personalkosten,
  • Sanierung Verwaltungscampus/KIS,
  • gliche Änderungen in der Sozialgesetzgebung (z. B. SGB II, Kosten der Unterkunft, Hilfen zur Erziehung, Eingliederung),
  • IT-Strategie der Landeshauptstadt Potsdam und
  • Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform.

 

Bereits mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 nahm die Landeshauptstadt Potsdam einen Kurswechsel hin zu einem investitionsorientierten Haushalt vor, der im Bereich der Haushaltskonsolidierung durch das erste freiwillige Zukunftsprogramm 2017 flankiert wurde. Dieser Weg wurde mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 noch intensiviert. Das entsprechende Zukunftsprogramm 2019 sah im größeren Umfang  strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen vor. Zahlreiche Maßnahmen des Programms wurden bereits umgesetzt oder es wurde mit der Umsetzung begonnen. Wo erforderlich wurden entsprechende Beschlüsse von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Insbesondere an der Implementierung der komplexeren sowie der mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen wie die Einführung einer strategischen Steuerung wird weiterhin gearbeitet. Aus diesem Grund wird das „Investieren und Konsolidieren“ als finanzpolitische Leitvorstellung vor allem auf dem Weg der Fortschreibung dieser Maßnahmen des Zukunftsprogramms 2019 im Zukunftsprogramm 2020 fortgesetzt.

 

Dies  beinhaltet Maßnahmen, für deren Umsetzung Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung notwendig sind, ebenso wie Maßnahmen, für deren Umsetzung der Oberbürgermeister direkt zuständig ist. Darüber hinaus erfolgt der Einstieg in eine Aufgabenkritik.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Zukunftsprogramm 2020 werden insgesamt 26 Maßnahmen benannt, die sich entlastend auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam auswirken können.

 

Hinsichtlich der im Haushaltsplan 2017 enthaltenden und bereits quantifizierten Maßnahmen des Zukunftsprogramms 2020 lassen sich folgende finanziellen Wirkungen prognostizieren:

 

 

2017

2018

2019

2020

HH-Entlastung in Mio. EUR

3,6

5,4

5,9

6,2

 

Des Weiteren ergeben sich finanzielle Entlastungen aus der Umsetzung der Maßnahmen des Zukunftsprogramms 2019, die bereits im Doppelhaushalt 2015/2016 vorgesehen waren und deren Wirkung sich jedoch mit dem Haushaltsjahr 2017 zeigt.

 

Zudem sind für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung die Auswirkungen der Aufgabenkritik zu berücksichtigen, deren Auftakt mit dem Zukunftsprogramm 2020 erfolgt. Eine Quantifizierung der finanziellen Wirkungen der Aufgabenkritik kann erst in den weiteren Projektphasen ab dem Jahr 2018 erfolgen.

 

 

 

 

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Anlagen

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