Beschlussvorlage - 16/SVV/0758

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums, zur Unterstützung von Kleinstunternehmen bei der Unternehmensgründung, -sicherung und -entwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam, für die Jahre 2017 und 2018 gemäß Anlage.

 

 

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützte bisher kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen auf der Grundlage zweier Förderprogramme:

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbilligung von Zinsleistungen für Bankdarlehen - Zinssubventionierung (seit 1993 bis 2015)

wird ersetzt durch

die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmens-bezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums

 

Das städtische Förderprogramm „Zinssubventionierung“ wurde aufgrund anhaltend niedriger Darlehenszinssätze bei Haus- und Förderbanken bis zum 31.12.2015 befristet und wird nicht weitergeführt (siehe DS Nr.: 16/SVV/0042). Entsprechend der Mitteilungsvorlage wurde mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums“ ein neues Unterstützungsprogramm erarbeitet, das zum 01.01.2017 befristet bis zum 31.12.2018 in Kraft treten soll.

 

Die Förderrichtlinie soll Kleinstunternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam bei der Verbesserung von Zugängen zu relevanten überregionalen Märkten unterstützen. Des Weiteren soll ein aktiver Beitrag zu den unternehmerischen Wachstumsprozessen und somit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landeshauptstadt Potsdam geleistet werden. Hierbei kommt insbesondere der außenwirksamen Präsentation des Unternehmens sowie dem Schutz des geistigen Eigentums eine besondere Bedeutung zu. Die Richtlinie sieht daher die Förderung der folgenden unternehmerischen Maßnahmen vor:

 

  • Konzipierung und Umsetzung eines einheitlichen unternehmerischen Erscheinungs­bildes (Corporate Designs)
  • Konzipierung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
  • Eintragung von Marken und Designs (Geschmacksmustern) beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt

 

Die genannten Fördergegenstände können durch den jeweiligen Antragsteller einmalig beantragt werden. Darüber hinaus ist eine erneute Antragstellung ausgeschlossen. Der Fördersatz soll für jede der genannten Maßnahmen 50 Prozent Zuschuss bis maximal 1.500,00 EUR betragen. Jährlich können maximal 3.000,00 EUR Zuschuss je Antragsteller ausgereicht werden.

 

Die zu fördernden Maßnahmen der Richtlinie basieren maßgeblich auf den Erfahrungen und geäerten Bedarfen von Existenzgründern und Unternehmen im Rahmen der Gründungs- und Fördermittelberatungen der Wirtschaftsförderung. Darüber hinaus bestehen derzeit keine vergleichbaren EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme, die für Kleinstunternehmen ähnliche Unterstützungen ermöglichen. Die Erreichung der Förderziele der Richtlinie soll nach einer ausreichenden Anlaufphase evaluiert werden, weshalb die Laufzeit der Richtlinie für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen ist. 

 

Die Förderrichtlinie berücksichtigt die Vorgaben der neuen städtischen „Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam“ vom 12.08.2016. Die rechtliche Prüfung der Förderrichtlinie erfolgte fachlich durch den Bereich Recht und Versicherung.

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (seit 2004)

 

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass das bestehende Förderprogramm „Messeförderung“r die Jahre 2017/2018 verlängert wird. Die entsprechende Mitteilungs-vorlage wurde zeitglich in den Geschäftsgang gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen beider Förderprogramme

 

Im Ergebnishaushalt wurden in den vergangenen Planungsprozessen sowie im Zuge der aktuellen Planung des Einzelhaushaltes 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020, im Produktkonto 5710000.5317100 (Wirtschaftsförderung. Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen), jeweils 20.000,00 Euro für beide Förderprogramme insgesamt veranschlagt.

 

Die bisher geplanten Haushaltsmittel für das Förderprogramm „Zinssubventionierung“ werden für die neue Förderrichtlinie eingesetzt, somit werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage des derzeitigen Doppelhaushaltes 2015/2016 wurden auch im Rahmen der Planung des Einzelhaushaltes 2017 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro für beide Förderprogramme, im Produktkonto 5710000.5317100 (Wirtschaftsförderung. Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen), veranschlagt.

 

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Anlagen

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