Beschlussvorlage - 02/SVV/0863

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung DS 94/0158 und DS 95/0226 werden aufgehoben.

 

2. Die Stadt Potsdam beendet die Kostenbeteiligung in Höhe von 15 % an den im SPZ erbrachten Leistungen zum 01.01.2003.

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Erläuterung

Mit Beschluss der StVV vom 01.12.1993 wurde die Einrichtung eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) in der Stadt Potsdam festgelegt. Vor dem Hintergrund einer Empfehlung des Deutschen Städtetages wurde mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. 94/0158 und DS-Nr. 95/0226 eine 15 %ige Beteiligung der Stadt Potsdam als Sozialhilfeträger an den Kosten für die Behandlungen im SPZ  vereinbart.

Die übrigen 85 % der Behandlungskosten wurden und werden von den Krankenkassen übernommen.

 

Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem 2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch - SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und denen sich aus den Neuregelungen ergebenden Fragen der Abgrenzungen von Zuständigkeiten wurde auch die Regelungen zur Kostenbeteiligung des Bereiches Soziales an Leistungen des SPZ geprüft.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Leistungen des SPZ gemäß § 43a SGB V in voller Höhe durch die Krankenkassen zu übernehmen sind. Sachliche Gründe für die Aufrechterhaltung der Beschlussfassung von 1994 und 1995 bestehen nicht.

 

Nachteilige Folgen für die betroffenen Patienten sind nicht zu befürchten, da die Krankenkassen sich ihrer Leistungspflicht nicht werden entziehen können.      

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen für die 15 %ige Beteiligung an den Kosten der Behandlung im Sozialpädiatrischen Zentrum werden ab 2003 eingespart.

 

Die Aufwendungen betrugen:

 

   1996 = 43.977,54 DM

   1997 = 40.681,17 DM

   1998 = 48.313,12 DM

   1999 = 46.737,80 DM

   2000 = 48.513,40 DM

   2001 = 54.865,40 DM

 

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