Antrag - 02/SVV/0852

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Hauptausschuss im Januar 2003 eine grundsätzliche Einschätzung des Standes der Verwaltungsreform vorzulegen. Das ist mit Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen zu verbinden. Ziel muss es dabei sein, die Verwaltungsreform stärker ergebnisorientiert auf mehr Bürgernähe, Transparenz und Effektivität der Verwaltung auszurichten.

 

 

 

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Erläuterung

Nach einem vorübergehenden Aufschwung droht die Verwaltungsreform in verwaltungsinternen Aktivitäten zu zerfasern. Um die ursprünglichen Ziele der Reform, also vor allem mehr Bürgernähe, größere Transparenz und eine höhere Effektivität der Verwaltung zu erreichen, sollten der erreichte Stand bewertet und Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen gezogen werden.

 

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