Anfrage - 02/SVV/0881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertrag des Theater- und Orchesterverbundes wurde dahingehend geändert, dass die Stadt Potsdam dem Staatsorchester Frankfurt/Oder fünf zusätzliche Konzerte in der Landeshauptstadt gewährt und finanziert.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wer hat auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen?

 

 

Antwort:

 

Herr Dr. Neufeldt als Abteilungsleiter des Fachministeriums hat im Kulturausschuss der Stadtverordnetenversammlung am 17. Oktober sehr deutlich dargelegt, dass die Ministerin Frau Prof. Dr. Johanna Wanka die Verlängerung des Theater- und Orchesterverbunds für das Jahr 2003 davon abhängig gemacht hat und die Auszahlung der Zuschussmittel im September 2002 zeitweise angehalten dass die Stadt Potsdam in die bis zur Ausarbeitung eines neuen Vertrages vorgesehene Verlängerung des gültigen Vertrages um ein Jahr einwilligt und dabei fünf weitere Auftritte des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt in Potsdam akzeptiert und mit ihm organisiert.   

 

Diese Verlängerungsbedingung zu stellen, ist legitim und rechtens; dafür GFG-Finanzmittel in 2002 zu blockieren", ist eine Frage des Stils. Um keine materielle Bedrängnis für die Zuwendungsempfänger und die Stadt heraufzubeschwören, hat der Fachbereich Kultur und Museum mit dem Leiter der Kulturbetriebe Frankfurt / Oder ein Agreement formuliert.  

 

Der Oberbürgermeister hatte zuvor die Bereitschaft für einen Konsens in einem Brief an die Ministerin erklärt, dabei aber auch die aus Potsdams Sicht renovierungsbedürftigen Punkte des Vertrages benannt, u. a. die Einbeziehung der Kammerakademie Potsdam in den Verbund. 

 

In Kürze erwarten wir den Vertrag in seiner verlängerten Fassung zur Unterschrift.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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