Beschlussvorlage - 02/SVV/0869

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der EWP wird der OBM, Herr Jakobs, als Aufsichtsratsvorsitzender der EWP bestimmt.              

 

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Erläuterung

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der EWP hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus neun Mitgliedern besteht, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar sechs Mitglieder von der SWP bzw. Landeshauptstadt Potsdam und drei Mitglieder von der e.dis.

 

Jedes AR- Mitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung niederlegen. Jeder Gesellschafter kann unter Entsendung eines Ersatzmitgliedes ein AR- Mitglied, das von ihm entsandt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen.

 

Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der EWP wird der Aufsichtsratvorsitzende von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam, der Stellvertreter von der e.dis gestellt.

 

 

Der ehemalige OBM, Herr Platzeck, war über ein SPD- Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrates der EVP/ EWP bestimmt worden. Mit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg hat Herr Platzeck sein Aufsichtsrat- Mandat niedergelegt. Daher war eine Nachbenennung erforderlich.

Mit StVV-Beschluss 02/SVV/0720 wurde über die Fraktion der SPD Herr Jakobs für den Aufsichtsrat der EWP nachbenannt.

 

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der EWP wird der AR- Vorsitzende von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam bestimmt.

Es wird vorgeschlagen, dass nach erfolgter Wahl von Herrn Jakobs zum OBM, dieser nunmehr auch als Aufsichtsratsvorsitzender der EWP bestimmt wird.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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