Antrag - 16/SVV/0719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Bis Ende des ersten Quartals 2017 im Hauptausschuss vorhandene und bereits geplante Kriminalpräventionsmaßnahmen und Aktionspläne darzustellen und deren Wirkung bzw. erwartete Wirkung zu bewerten. Aufzugreifen sind die Ergebnisse des Beschlusses 15/SVV/0288 Aktivierung der Servicestelle "Tolerantes und sicheres Potsdam"
  2. Bis Ende 2017 ein übergreifendes kriminalpolitisches Gesamtkonzept als Kommunale Kriminalpräventionsinitiative in Zusammenarbeit mit Polizei, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu entwickeln.
  3. Dazu gehört eine Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft für die LH Potsdam. Es ist zu prüfen, inwieweit sich im Rahmen von Zuständigkeiten des Ordnungsamtes Potsdam und der Polizei des Landes Brandenburg gemeinsame Aufgaben für das Stadtgebiet Potsdam und seiner Ortsteile ergeben. Werden ineinandergreifende Zuständigkeiten festgestellt soll geprüft werden, unter welchen Bedingungen eine solche Kooperationsvereinbarung im Rahmen einer Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft zwischen der LH Potsdam und der örtlichen Polizeidienststelle umgesetzt werden kann. Die Arbeits- und Rahmenbedingungen im Bereich des Ordnungsamtes sind im Zuge der Überlegungen für die Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft zu überprüfen. Der Beantwortung soll nach Möglichkeit eine Evaluation der Aufgaben des Ordnungsamtes im Abgleich mit dem vorhandenen Personalbestand vorangehen. Festgestellte Bedarfe oder zu verändernde innerorganisatorische Abläufe sind offen zu kommunizieren.
  4. Vorhandene Aktionspläne und Präventionsmaßnahmen sind in das Gesamtkonzept einzupassen und zu aktualisieren.
  5. Die Umsetzung des Gesamtkonzeptes soll gem. eines festzulegenden Handlungsplans stufenweise erfolgen. Die Zwischenziele sind festzulegen.
  6. Der Hauptausschuss ist erstmals Juli 2017 über den aktuellen Stand der Überlegungen zu informieren. Danach erfolgt eine vierteljährliche Information im Hauptausschuss über den Stand der Planungen, geplante Maßnahmen und das weitere Vorgehen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Kriminalprävention ist eine kommunale Aufgabe. Unter Kommunaler Kriminalprävention versteht man alle kommunalen Maßnahmen und Bemühungen, die das Ziel verfolgen, Kriminalität zu verhindern, deren Ausmaß zu vermindern und dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern. Kommune, Polizei, Zivilgesellschaft und Wissenschaft handeln vernetzt auf der Basis eines ursachenorientierten, theoretisch fundierten und empirisch untersetzten Präventionsansatzes. Aufklärung der Bevölkerung, Prävention und gezielte Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt und Kriminalität sind in der wachsenden Stadt Potsdam ein Anliegen der gesamten Bevölkerung. Langfristig angelegte Konzepte haben sich in vielen Städten und Regionen bewährt und tragen dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken.

 

Das Bedürfnis nach Sicherheit ist ein grundgesellschaftliches Anliegen und das Recht eines jeden Einzelnen. Die Lebensqualität in einer Kommune definiert sich auch über das subjektive Sicherheitsgefühl und die tatsächlich wahrgenommene Sicherheitslage. Dies wird in einer Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft deutlich. Durch wahrnehmbare gemeinsame Streifen von Polizei und Kommune kann über den präventiven Ansatz zur Verhinderung oder Verringerung von Straftaten an besonders gefährdeten Orten beigetragen werden. Die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden ergeben sich aus dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) des Landes Brandenburg, für die Polizei aus dem Brandenburgischen Polizeigesetz.

Eine Zusammenarbeit von Polizei und OA ist dazu geeignet, in der öffentlichen Wahrnehmung positive Anerkennung zu finden, das Sicherheitsgefühl zu stärken und zur Kriminalitätsaufklärung oder aber zur Verhinderung/Verdrängung von Straftaten beizutragen. Ziel muss es sein, die vorhandenen Ressourcen zusammenzuführen und die Präsenz in der LHP zu erhöhen.

Die gezielte Zusammenarbeit im Rahmen einer (örtlichen) Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft, zumindest an innerstädtisch gefährdeten Orten, wie zum Beispiel im Umfeld des Hauptbahnhofes in Potsdam oder dem Volkspark Potsdam, kann ein wirksames Instrument sein.

 

Kommunale Kriminalitätsprävention ist auch eine Aufgabe abgeleitet aus dem Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam, in dem es im Kapitel „Die lebendige Stadt“ heißt: “Potsdam ist eine gesunde und sichere Stadt Die Qualität der städtischen Umwelt beeinflusst das menschliche Wohlbefinden......Alle Menschen können sich in der Öffentlichkeit sicher und beschützt fühlen.“

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