Beschlussvorlage - 02/SVV/0873

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Havelland zur Bildung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zum 1. Januar 2003

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Erläuterung

Mit der Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) vom 11.01.2002 (BGBl. I S. 355) wurden Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption geregelt und das Adoptionsvermittlungsrecht an sich weiterentwickelt. Basis dafür waren internationale Vereinbarungen wie das Haager-Übereinkommen vom 29.05.1993 und entsprechende rechtliche Regelungen.

 

Durch die Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes kommen neue Aufgaben auf die Kommunen zu, z.B. die Beteiligung an Vermittlungen von Kindern aus dem Ausland sowie die Beratung und Betreuung von Adoptionsfamilien nach erfolgter Adoption. Um diese Aufgaben qualitativ gut erfüllen zu können, wurden auch die Anforderungen an die personelle Ausstattung der Adoptionsvermittlungsstellen verschärft.

Nunmehr müssen vom 01.01.2003 an die Adoptionsvermittlungsstellen mit mindestens zwei Vollzeitfachkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teilzeitfachkräften ausgestattet sein. Das Jahr 2002 ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein Jahr mit Übergangscharakter, in dem noch die alten Strukturparameter gültig sind.

 

Da die erforderlichen Parameter weder ein einzelner Landkreis noch eine einzelne kreisfreie Stadt allein erfüllen kann, müssen zwangsläufig gemeinsame Adoptionsvermittlungsstellen gebildet werden. In unserer Region sind die Voraussetzungen hinsichtlich der demografischen Situation und der Konzentration der Fälle von den o.g. Jugendämtern  so günstig, dass eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zentral in Potsdam organisiert werden kann.

Diese gemeinsame Lösung ist aber auch fachlich erforderlich, da das internationale Recht gestiegene fachliche Anforderungen beinhaltet und die Arbeitsweise in der Adoptionsvermittlung durch eine gemeinsame Lösung effektiver und bürgerfreundlicher gestaltet werden kann.

 

Dem gemäß ist der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in diesem Jahr zu realisieren.

Die Vereinbarung tritt aufgrund der einzuholenden Genehmigung durch das Ministerium den Innern des Landes Brandenburg am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landes Brandenburg in Kraft (§ 24 Abs. 4 GKG).

Seitens der anderen Träger werden dem Jugendamt Potsdam finanzielle Ressourcen für Personal- und Sachkosten in Abschätzung der Bearbeitung der Adoptionsvermittlung und die Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz gereicht.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Adoptionsvermittlungsstelle betragen pro Jahr:

Personalkosten (pauschalisiert) für 2,5 MitarbeiterInnen:                                            109 350,00 EUR

Sachkosten (einschließlich Kosten für Informationstechnische Unterstützung, 

allgemeine Verwaltungskosten) für 2,5 MitarbeiterInnen ( je Jugendamt ein 

Arbeitsplatz a 15600 EUR):                                                                                              80 370,00 EUR

                                                                       

Gesamtkosten:                                                                                                  189 720,00 EUR

Die o.g. Kosten werden wie folgt durch die beteiligten Jugendämter getragen:

 

                                                Personalkosten                                Sachkosten

 

Potsdam – Mittelmark                                 32 805,00 EUR                          +                        18 261 EUR   =   51 066,00 EUR

Havelland                                  21 870,00 EUR               +                        19 974 EUR   =   41 844,00 EUR

Teltow – Fläming                                    21 870,00 EUR               +                        19 974 EUR   =   41 844,00 EUR

Potsdam                                   32 805,00 EUR               +                        22 161 EUR   =   54 966,00 EUR

       

 

Gesamt:                                                                                                                                     189 720,00 EUR

 

Im Jugendamt Potsdam waren bisher für Adoptionen 0,5 Stellen besetzt. Durch die erhöhten fachlichen Anforderungen soll das Personal auf 0,75 Stellen angehoben werden. Die dafür erforderlichen Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 11 700,00 EUR sind im Haushalt 2003 einzuplanen.

 

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