Beschlussvorlage - 02/SVV/0873
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2002
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Erläuterung
Mit der
Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) vom 11.01.2002 (BGBl. I
S. 355) wurden Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption
geregelt und das Adoptionsvermittlungsrecht an sich weiterentwickelt. Basis
dafür waren internationale Vereinbarungen wie das Haager-Übereinkommen vom
29.05.1993 und entsprechende rechtliche Regelungen.
Durch die
Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes kommen neue Aufgaben auf die
Kommunen zu, z.B. die Beteiligung an Vermittlungen von Kindern aus dem Ausland
sowie die Beratung und Betreuung von Adoptionsfamilien nach erfolgter Adoption.
Um diese Aufgaben qualitativ gut erfüllen zu können, wurden auch die
Anforderungen an die personelle Ausstattung der Adoptionsvermittlungsstellen
verschärft.
Nunmehr
müssen vom 01.01.2003 an die Adoptionsvermittlungsstellen mit mindestens zwei
Vollzeitfachkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teilzeitfachkräften
ausgestattet sein. Das Jahr 2002 ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen
ein Jahr mit Übergangscharakter, in dem noch die alten Strukturparameter gültig
sind.
Da die
erforderlichen Parameter weder ein einzelner Landkreis noch eine einzelne
kreisfreie Stadt allein erfüllen kann, müssen zwangsläufig gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstellen gebildet werden. In unserer Region sind die
Voraussetzungen hinsichtlich der demografischen Situation und der Konzentration
der Fälle von den o.g. Jugendämtern
so günstig, dass eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zentral in
Potsdam organisiert werden kann.
Diese
gemeinsame Lösung ist aber auch fachlich erforderlich, da das internationale
Recht gestiegene fachliche Anforderungen beinhaltet und die Arbeitsweise in der
Adoptionsvermittlung durch eine gemeinsame Lösung effektiver und
bürgerfreundlicher gestaltet werden kann.
Dem gemäß
ist der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in diesem Jahr zu
realisieren.
Die
Vereinbarung tritt aufgrund der einzuholenden Genehmigung durch das Ministerium
den Innern des Landes Brandenburg am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt
des Landes Brandenburg in Kraft (§ 24 Abs. 4 GKG).
Seitens
der anderen Träger werden dem Jugendamt Potsdam finanzielle Ressourcen für
Personal- und Sachkosten in Abschätzung der Bearbeitung der
Adoptionsvermittlung und die Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz gereicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Gesamtkosten für die Adoptionsvermittlungsstelle betragen pro Jahr:
Personalkosten
(pauschalisiert) für 2,5 MitarbeiterInnen:
109
350,00 EUR
Sachkosten
(einschließlich Kosten für Informationstechnische Unterstützung,
allgemeine
Verwaltungskosten) für 2,5 MitarbeiterInnen ( je Jugendamt ein
Arbeitsplatz
a 15600 EUR):
80
370,00 EUR
Gesamtkosten: 189 720,00 EUR
Die o.g.
Kosten werden wie folgt durch die beteiligten Jugendämter getragen:
Personalkosten Sachkosten
Potsdam
– Mittelmark 32
805,00 EUR + 18
261 EUR =
51 066,00 EUR
Havelland 21
870,00 EUR
+ 19
974 EUR = 41 844,00 EUR
Teltow – Fläming 21
870,00 EUR
+ 19
974 EUR = 41 844,00 EUR
Potsdam 32
805,00 EUR
+ 22
161 EUR = 54 966,00 EUR
Gesamt:
189
720,00 EUR
Im
Jugendamt Potsdam waren bisher für Adoptionen 0,5 Stellen besetzt. Durch die
erhöhten fachlichen Anforderungen soll das Personal auf 0,75 Stellen angehoben
werden. Die dafür erforderlichen Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 11
700,00 EUR sind im Haushalt 2003 einzuplanen.