Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0086

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Wie bereits mitgeteilt wurde, liegt die Aufgabenträgerschaft, das heißt die Finanzierung und die Leistungsbestellung,r den Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) bei den Ländern Berlin und Brandenburg.

Durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wurde im Auftrag des MIL das ÖPNV-Verkehrskonzept 2020/2030 (sog. „Korridoruntersuchung“) auf den Weg gebracht, das gleichzeitig die Grundlage für den neuen Landesnahverkehrsplan 2018-2022 bilden soll. Die dafür erforderlichen Verkehrsdaten (z.B. Einwohner- und Pendlerzahlen) wurden ermittelt und zusammengetragen.

Diese Untersuchung basiert auf den neuen Einwohnerprognosen des Landes Brandenburg für die Zeithorizonte 2020 und 2030. Anhand dieser Prognosen wurden die zu erwartenden Verkehrsnach­fragen abgeleitet (Prognose-„Nullfall“) und entsprechende Handlungsoptionen (Prognose-„Mitfälle“) für die einzelnen Korridore betrachtet (u.a. für die Korridore Magdeburg - Potsdam Berlin Frankfurt/O. und sogenannte „Stammbahn“). Sie sind die Grundlage für die Verkehrsangebote auf der Schiene.

 

Die ersten Analyseergebnisse wurden durch das MIL Ende November 2016 den Gebietskörperschaften vorgestellt. Darin wurde auch die Wiederbelebung der Stammbahn berücksichtigt. Für den Stammbahn-Korridor wurden insbesondere für S-Bahn-Varianten Nachfragewirkungen prognostiziert (plus ca. 7.600 Fahrten/Tag, mit Regionalbahn dagegen nur ca. 3.700 Fahrten/Tag). Es wurde zudem eine vertiefende Gesamtuntersuchung für den Südwestraum empfohlen.

 

Die Korridoruntersuchung wird im Jahr 2017 mit den nun zu erfolgenden konkreten Prüfungen und Prioritätensetzungen fortgeführt. Aus den Untersuchungsergebnissen werden schließlich Handlungs­optionen r den neuen Landesnahverkehrsplan 2018-2022 hergeleitet, die mit den Verantwortlichen erörtert werden.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...