Anfrage - 02/SVV/0893

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Laut §36 GO ist der OBM verpflichtet, die Stadtverordneten vor einer Beschlussfassung über alle entscheidungsrelevanten Tatsachen zu informieren. Im Zusammenhang mit der Bestellung des Erbbaurechts über 40 Jahre am Karl-Liebknecht-Stadion frage ich den OBM:

 

Warum enthielt die Stadtverwaltung den Stadtverordneten die Information vor, wonach erhebliche offene Forderungen der Stadt gegenüber dem SVB 03 bestehen?

 

 

Antwort:

 

Die Stadt konnte, wie bereits in der letzten StVV auf Ihre Anfrage berichtet, in den vergangenen Jahren aus finanziellen Gründen nicht alle notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen im Karl-Liebknecht-Stadion aus-führen lassen. Diese wurden zu einem Teil durch den SV Babelsberg 03 in Auftrag gegeben. Dadurch kam es zu einer Vereinbarung, Forderungen der Stadt mit Leistungen des SV Babelsberg 03 zu verrechnen. Wie Sie bei Ihrer Akteneinsicht im Bereich Sport feststellen konnten, stehen den offenen Forderungen der Stadt gleich-falls Forderungen des SV Babelsberg 03 für erbrachte Leistungen gegenüber. 

 

Gegenwärtig liegen Leistungen des SV Babelsberg 03 in Höhe von ca. 168 T€ der Verwaltung vor. Dem stehen ca. 127 T€Forderungen der Stadt gegenüber. Insofern kann nicht von erheblich offenen Forderungen der Stadt gegenüber dem SV Babelsberg 03 gesprochen werden. Nach Vorlage der (IST)-Abrechnung 2002 erfolgt die Verrechnung von Forderungen und Leistungen. Geprüft wird die Verrechnung durch die Fachbereiche Schule und Sport, Gebäude- u. Liegenschaften und Finanzen. Die Endabrechnung können wir gern vorlegen. 

 

Da hier ein Geschäft der Verwaltung vorliegt, bei dem es sich nicht um erhebliche offene Forderungen der Stadt handelt, kann nicht nach § 36 der Gemeindeordnung davon ausgegangen werden, dass es sich um eine wesentliche Angelegenheit der Kommune handelt, über die zwingend ohne Auskunftsersuchen zu berichten war. 

 

Zum anderen möchte ich darauf hinweisen, dass der SV Babelsberg 03 trotz Erfüllung der Kriterien im Rahmen der Sportförderung auf Grund seiner Leistungskraft nicht berücksichtigt wird.   

 

 

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...