Anfrage - 02/SVV/0894

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vor dem Hintergrund nicht gegebener Informationen über die bestehenden Verbindlichkeiten des SVB 03 gegenüber der Stadt frage ich den OBM:

 

Warum wurde der Ihnen am 30.10.2002 zugefaxte BürgerBündnis-Antrag auf Akteneinsicht (vgl. Anlage) durch die Verwaltung so behandelt, dass eine Akteneinsicht vor dem Tag dem Tag der Beschlussfassung über das Erbbaurecht (6. November 2002) unmöglich wurde?

 

 

Antwort:

 

Hintergrund der Verzögerung ist der Feiertag am 31.10.und der anschließende Brückentag am 01.11. gewesen. Das Fax ist am Mittwoch Nachmittag im Büro des Oberbürgermeisters eingegangen und wurde am Freitag, den 01.11. an den zuständigen Geschäftsbereich weitergeleitet und von dort an den zuständigen Fachbereich IV.4. Von dort aus wurde sich am Dienstag, den 05.11. mit dem Antragsteller zwecks Akteneinsicht in Verbindung gesetzt. Die Verzögerung ist daher allein mit kurzen Zeitfolge zu erklären.  

 

In der Regel (Ausnahmen bestätigen dieselbe) werden die Akteneinsichtsrechte gem. § 36 Gemeindeordnung in der Weise unverzüglich bearbeitet, dass die gewünschten Informationen rechtzeitig an den Adressaten gelangen. Eine absichtliche Verzögerung ist auf keinen Fall für die Verwaltung erkennbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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