Beschlussvorlage - 17/SVV/0102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird Mitglied des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt seit 1990 über eine der insgesamt 40 UNESCO-Welterbestätten Deutschlands. Das Potsdamer UNESCO-Welterbe ist flächenmäßig das drittgrößte in Deutschland, erstreckt sich über zwei Länder Brandenburg und Berlin - und hat überdies die Besonderheit, dass es die erste Eintragung einer deutschen UNESCO-Welterbestätte nach der Wiedervereinigung Deutschlands war. 

 

Im Zusammenhang mit der Reorganisation des Tourismus in Potsdam sowie des Stellenwerts des Themas UNESCO für die Landeshauptstadt insgesamt ist eine formale Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Potsdam im Verein UNESCO-Welterbestätten Deutschland erforderlich.

 

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ist Mitglied des Vereins. Die Landeshauptstadt Potsdam hat bisher über den früheren touristischen Dienstleister Potsdam Tourismus Service der TMB Tourismus Marketing Brandenburg GmbH an der Arbeit des Vereins teilgenommen.

 

Der UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. ist ein Zusammenschluss der deutschen Welterbestätten und der jeweiligen touristischen Organisationen. Der Verein - zuvor als Werbegemeinschaft aktiv - wurde im September 2001 in Quedlinburg gegründet.

 

Der Verein hat folgende Ziele definiert:

        Steigerung der Bekanntheit der deutschen UNESCO-Welterbestätten

        rderung eines behutsamen und hochqualifizierten Tourismus in die Welterbestätten im denkmalverträglichen Ausmaß

        bessere Koordination von Denkmalschutz und Tourismus

        dauerhafte Sicherstellung des Erhaltes der Welterbestätten durch Einnahmen, die über den Tourismus erwirtschaftet werden

        Beratung von Welterbestätten in Fragen der touristischen Vermarktung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 550 € sowie die Marketingumlage in Höhe von 5950 € wird gemeinsam durch die Bereiche 926, 923 und 442 zu je gleichen Teilen getragen. Die Mittel stehen im Budget der Fachbereiche 92 und 44 zur Verfügung.

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Anlagen

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