Antrag - 02/SVV/0907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.09.2002 (DS 02/SVV/0649) hinaus, alle Maßnahmen zu veranlassen, die geeignet sind:

 

- den Gesamtumfang der unrechtmäßig erlangten Leistungen der Stadt an die Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration m.b.H. (GABI), deren Verwendung und erzielten Erträge festzustellen,

- die Rückzahlung der unrechtmäßig erlangten Leistungen nebst Abführung der daraus gewonnenen Erträge an die Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten sowie

- persönliche Verantwortlichkeiten zu prüfen und Regressansprüche geltend zu machen.

 

Dazu sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen; so die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes, die Beantragung einer überörtlichen Prüfung durch den Landesrechnungshof oder die Auslösung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen durch Erstattung einer Anzeige.

 

2. Hinsichtlich der Festlegungen zu 1) ist dem Hauptausschuss im Februar 2003 und im April 2003 jeweils ein Zwischenbericht zu erstatten.

 

3. Bis zum 30.06.2003 ist im Entwurf ein Schlussbericht für die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

4. Die Stadtverordnetenversammlung ist umfassend davon in Kenntnis zu setzen, zu welchen Konditionen die Gesellschafteranteile der Stadt an die Mitgesellschafter übergegangen sind bzw. verkauft wurden. In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie mit der Büroausstattung der Gesellschaft verfahren wurde.

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

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Erläuterung

Mit dem Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes und dem inzwischen erfolgten Datenabgleich sind definitiv Grundlagen für Rückzahlungsansprüche der Stadt gegenüber der Gesellschaft "GABI" gegeben.

Unter diesem Aspekt ist der Umfang der mit der DS 02/SVV/0649 beschlossenen Rückforderungen zu erweitern.

In Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile der Stadt Potsdam an der Gesellschaft ist Klärung dahingehend zu erreichen, zu welchen Konditionen sich dies vollzogen hat.

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