Anfrage - 02/SVV/0901

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Nacht zum 10.11.2002 ereignete sich auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes des Oberlinhauses in der Steinstraße ein Unfall mit Todesfolge. Ein achtzehnjähriger Rollstuhlfahrer aus Magdeburg geriet in die als Regenwasserauffangbecken angelegte Teichanlage und konnte nur noch tot geborgen werden. Nach einer Begehung der Teichanlage der neuen Wohnanlage „Nutheschlange" (Zentrum-Ost) wurden ebenfalls insbesondere für Kleinkinder ähnliche Gefahrenpotentiale erkannt.

 

 

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus diesem Vorgang?

 

 

Antwort:

           

 

Der Unglücksfall auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes ist ein äußerst bedauerliches Vorkommnis. 

 

Die Stadt zieht hieraus die Schlussfolgerung, dass sie bei der Prüfung und Freigabe solcher Regenwasserauffanganlagen wie bisher genau auf die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften achtet. Zur Teichanlage im Berufsbildungswerk ist festzustellen, dass diese nicht Bestandteil des Bauantrages und damit nicht der Baugenehmigung war. Der Antragsteller hatte babsichtigt das Niederschlagswasser über Sicherheitsschächte zu versickern. Davon ist der Antragsteller in der Bauphase abgewichen und hat statt dessen eine Teichanlage errichtet. 

 

Hierfür ist nach Brandenburgischer Bauordnung eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Deshalb gab es auch für den Bereich Bauordnung keine Veranlassung, besondere Sicherungsmaßnahmen z.B. der Errichtung einer Einzäunung, zu fordern. 

 

Für die sichere gefahrlose Nutzung aller Anlagen und Einrichtungen auf einem Grundstück ist immer der Grundstückseigentümer bzw. Nutzer zuständig. 

 

Etwas anders ist die Teichanlage innerhalb der Wohnanlage im Zentrum Ost zu bewerten. In der Verbindnung mit Brücken ist hier die Teichanlage mit Regenwassersickerfunktion zu einer genehmigungsbedürftigen baulichen Anlage geworden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind Anforderungen an die Geländerausbildung als Absturzsicherung und an den Brückenbelag bezüglich der Rutschfestigkeit erhoben worden. Die Anlage ist insgesamt noch nicht fertiggestellt, die  Ausführung wird überwacht. 

 

Doch auch bei dieser Anlage kann es passieren, dass eine Person ins Wasser stürzt. Zur Vermeidung von Un glücksfällen steht immer die Aufsichtspflicht von Eltern und Erwachsenen gegenüber Kindern im Vordergrund.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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