Anfrage - 02/SVV/0901
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit für Rollstuhlfahrer und Kleinkinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Ingo Korne, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.12.2002
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Beschlussvorschlag
In
der Nacht zum 10.11.2002 ereignete sich auf dem Gelände des
Berufsbildungswerkes des Oberlinhauses in der Steinstraße ein Unfall mit
Todesfolge. Ein achtzehnjähriger Rollstuhlfahrer aus Magdeburg geriet in die
als Regenwasserauffangbecken angelegte Teichanlage und konnte nur noch tot
geborgen werden. Nach einer Begehung der Teichanlage der neuen Wohnanlage
„Nutheschlange" (Zentrum-Ost) wurden ebenfalls insbesondere für
Kleinkinder ähnliche Gefahrenpotentiale erkannt.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Welche
Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus diesem Vorgang?
Antwort:
Der Unglücksfall auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes ist ein
äußerst bedauerliches Vorkommnis.
Die Stadt zieht hieraus die Schlussfolgerung, dass sie bei der Prüfung
und Freigabe solcher Regenwasserauffanganlagen wie bisher genau auf die
Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften achtet. Zur Teichanlage im
Berufsbildungswerk ist festzustellen, dass diese nicht Bestandteil des
Bauantrages und damit nicht der Baugenehmigung war. Der Antragsteller hatte
babsichtigt das Niederschlagswasser über Sicherheitsschächte zu versickern.
Davon ist der Antragsteller in der Bauphase abgewichen und hat statt dessen
eine Teichanlage errichtet.
Hierfür ist nach Brandenburgischer Bauordnung eine Baugenehmigung
nicht erforderlich. Deshalb gab es auch für den Bereich Bauordnung keine
Veranlassung, besondere Sicherungsmaßnahmen z.B. der Errichtung einer
Einzäunung, zu fordern.
Für die sichere gefahrlose Nutzung aller Anlagen und Einrichtungen
auf einem Grundstück ist immer der Grundstückseigentümer bzw. Nutzer
zuständig.
Etwas anders ist die Teichanlage innerhalb der Wohnanlage im
Zentrum Ost zu bewerten. In der Verbindnung mit Brücken ist hier die
Teichanlage mit Regenwassersickerfunktion zu einer genehmigungsbedürftigen
baulichen Anlage geworden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind
Anforderungen an die Geländerausbildung als Absturzsicherung und an den
Brückenbelag bezüglich der Rutschfestigkeit erhoben worden. Die Anlage ist
insgesamt noch nicht fertiggestellt, die
Ausführung wird überwacht.
Doch auch bei dieser Anlage kann es passieren, dass eine Person
ins Wasser stürzt. Zur Vermeidung von Un glücksfällen steht immer die
Aufsichtspflicht von Eltern und Erwachsenen gegenüber Kindern im
Vordergrund.