Anfrage - 02/SVV/0904
Grunddaten
- Betreff:
-
Klinikum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Jana Schulze, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.12.2002
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Beschlussvorschlag
Im
Dezember 2001 wurde die Rechtsformveränderung des Klinikums „Ernst von
Bergmann" durch die Stadtverordnetenversammlung zum 01.01.2002
beschlossen. Im § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages wird die Einberufung des
Aufsichtsrates geregelt.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Warum
hat bisher noch keine Aufsichtsratssitzung der Klinikum „Ernst von
Bergmann" gGmbH stattgefunden?
Antwort:
Die Abspaltung des Eigenbetriebes Klinikum „Ernst von Bergmann" Potsdam in die
Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (mit Wirkung vom 1. Januar 02) wurde am 13.
August 2002 beurkundet und am 1. Oktober 2002 in das Handelsregister
eingetragen.
Gemäß § 8 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag gehören dem Aufsichtsrat der
Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH 15 Mitglieder an. Neben zwei Beigeordneten,
deren Mitgliedschaft kraft Amtes entsteht, wurden die entspr. § 8 Abs. 2 c) und
d) Gesellschaftsvertrag insgesamt acht Aufsichtsratsmitglieder per Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung in den Sitzungen vom 4. Juli und 5. September
2002 berufen.
Für die weiteren fünf Aufsichtsratsmitglieder, welche gemäß § 8
Abs. 2 e) Gesellschaftsvertrag aus der Mitte der Arbeitsnehmer der Gesellschaft
gewählt und vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt werden, liegt noch
keine Mitteilung des Betriebsrates vor. Eine solche hat gemäß § 14 Abs. 1 der
Wahlordnung für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Klinikum Ernst
von Bergmann gemeinnützige GmbH unverzüglich nach der Wahl schriftlich durch
den Wahlvorstand an den Gesellschafter und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
zu erfolgen.
Gemäß § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag ist der Aufsichtsrat nur
beschlussfähig, wenn mindestens elf Mitglieder an der Beschlussfassung
teilnehmen.
Vor der Mitteilung des Betriebsrates über die fünf vom Betriebsrat
entstandten Aufsichtsratsmitglieder ist keine Beschlussfähigkeit im
Aufsichtsrat gegeben.
Aus diesem Grunde wurde noch keine Sitzung des Aufsichtsrates der
Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH einberufen.