Anfrage - 02/SVV/0904

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Dezember 2001 wurde die Rechtsformveränderung des Klinikums „Ernst von Bergmann" durch die Stadtverordnetenversammlung zum 01.01.2002 beschlossen. Im § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages wird die Einberufung des Aufsichtsrates geregelt.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Warum hat bisher noch keine Aufsichtsratssitzung der Klinikum „Ernst von Bergmann" gGmbH stattgefunden?

 

 

Antwort:

 

Die Abspaltung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann" Potsdam in die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (mit Wirkung vom 1. Januar 02) wurde am 13. August 2002 beurkundet und am 1. Oktober 2002 in das Handelsregister eingetragen. 

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag gehören dem Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH 15 Mitglieder an. Neben zwei Beigeordneten, deren Mitgliedschaft kraft Amtes entsteht, wurden die entspr. § 8 Abs. 2 c) und d) Gesellschaftsvertrag insgesamt acht Aufsichtsratsmitglieder per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in den Sitzungen vom 4. Juli und 5. September 2002 berufen. 

 

Für die weiteren fünf Aufsichtsratsmitglieder, welche gemäß § 8 Abs. 2 e) Gesellschaftsvertrag aus der Mitte der Arbeitsnehmer der Gesellschaft gewählt und vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt werden, liegt noch keine Mitteilung des Betriebsrates vor. Eine solche hat gemäß § 14 Abs. 1 der Wahlordnung für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH unverzüglich nach der Wahl schriftlich durch den Wahlvorstand an den Gesellschafter und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erfolgen. 

 

Gemäß § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag ist der Aufsichtsrat nur beschlussfähig, wenn mindestens elf Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. 

 

Vor der Mitteilung des Betriebsrates über die fünf vom Betriebsrat entstandten Aufsichtsratsmitglieder ist keine Beschlussfähigkeit im Aufsichtsrat gegeben. 

 

Aus diesem Grunde wurde noch keine Sitzung des Aufsichtsrates der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH einberufen.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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