Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hatte in ihrer Sitzung am 02.11.2011 die Anordnung einer Baulandumlegung nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ beschlossen.

Nach einer Anhörung der Eigentümer beschloss der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Sitzung am 11.04.2012 das Umlegungsverfahren Nr. 6 „Grüner Weg“ einzuleiten.

Dem Umlegungsverfahren lag der Bebauungsplan Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ zu Grunde. Dieser wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2014 als Satzung beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden 9 Kaufverträge nach § 51 BauGB durch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses genehmigt. Nach Ankauf einer im Bebauungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesenen Fläche (Flurstück 238) durch die Stadt konnte ein Teil der Verkehrsfläche Am Schulzenlandweg bereits als solche gewidmet werden. Ein großer Teil der im Umlegungsgebiet liegenden Flurstücke wurden damit im Sinne des Bebauungsplanes bebaubar.

Am 05.12.2016 beschloss der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam, das Umlegungsverfahren Nr. 6 „Grüner Weg“ einzustellen und hob den Umlegungsbeschluss vom 11.04.2012 auf.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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