Beschlussvorlage - 17/SVV/0058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und abgabensatzung AWS)

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Die der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung vorliegende Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung - AWS) beinhaltet Aktualisierungen und Änderungen bzw. Ergänzungen der Rechtsgrundlagen, der technischen und abgabenrechtlichen Bestimmungen sowie den Schlussbestimmungen. In Auswertung der geltenden Rechtslage und der durchgeführten Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren und von Kostenersatz für die Grundstücksanschlüsse in den zurückliegenden Jahren (Widersprüche und Klagen) und der bundesweiten Rechtsprechung zum Thema war die Abwasserbeseitigungssatzung vom 18.04.2013 einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

 

  • Die Anlagenbegriffe für die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage, die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage I und II sowie die zentrale Niederschlagswasser-beseitigungsanlage sind neu zu fassen.
  • Regenfallrohre sollen direkt über einen Regenrohrablauf an das öffentliche Netz angeschlossen werden können.
  • Es werden die Begriffe befestigte und unbefestigte Oberfläche definiert.
  • Die Regelungen zur Zugänglichkeit zu Prüföffnungen sind deutlicher gefasst.
  • Der Eigentümer wird nach § 11 verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung für abflusslose Sammelgruben nachzuweisen. Kommt er dem nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Bei Dachbegrünungen kann zukünftig auf Antrag eine Gebührenminderung erfolgen.
  • Die Abwasserbeseitigungspflicht bei Grundstücken, auf denen das Niederschlagswasser versickert werden kann, wird auf den Grundstückseigentümer übertragen.
  • Die neue Zählerbezeichnung nach dem Wasserzählerdauerdurchfluss (Q3) wird ergänzt.

 

Einer umfassenden Neuregelung sollen die Regelungen zum Kostenersatz §§ 27 und 28 erfahren. Die Pauschalierung des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse hat sich bewährt. Der Kunde hat dadurch eine hohe Kostensicherheit. Es ist eine Anpassung und Erweiterung der festgelegten Kostenpauschalen für die Herstellung, Veränderung und Erneuerung von Schmutz- und Niederschlagswassergrundstücksanschlüssen notwendig.

 

Die Auswertung mittels Kostenvergleichsanalyse für hergestellte Grundstücksanschlüsse zeigt auf, dass der tatsächliche Aufwand der Dienstleisterabrechnungen höher ausgefallen ist, als der abgerechnete Aufwand nach den pauschalierten Sätzen der Satzung. Es liegt somit eine Unterdeckung der Kosten vor. Die Verwaltung unterliegt dem Grundsatz des Kostendeckungsprinzips. Unter dem Kostendeckungsprinzip versteht man, dass eine erhobene Abgabe, wie der Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse, ihre Kosten decken soll.

 

In den vorigen Jahren wurden außerdem viele Anschlüsse im Rahmen von Investitionsmaßnahmen hergestellt, erneuert oder verändert. Anschlüsse, die im Rahmen von Investitionsmaßnahmen durchgeführt wurden, waren kostengünstiger. Die Investitionsmaßnahmen gehen in den folgenden Jahren zurück, sodass hier eine Steigerung der Kosten für Trinkwassergrundstücksanschlüsse vorliegt.

Des Weiteren sind die Baukostensteigerungen zu berücksichtigen, die im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung an den Kunden weiter gegeben werden müssen.

 

Potsdams Abwassergebühren sollen auf dem Niveau von 2012 stabil bleiben. Die Mengengebühren betragen weiterhin 3,92 € pro m³ Schmutzwasser und für die Niederschlagswasserentsorgung 1,23  € pro Quadratmeter. Die Grundgebühren bleiben unverändert.

 

Änderungen ergeben sich für den Kostenersatz für die Herstellung, Veränderung und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen.

 

Beispielrechnung - Schmutzwassergrundstücksanschluss

 

          AWS 2012                                                   AWS 2017

 

        4.812,00 Euro                                             5.822,80 Euro (+1.010,80 Euro)

 

                                     Zulage bei Bedarf         1.149,00 Euro Verkehrssicherung Lichtsignalanlage

                                     Zulage bei Bedarf         2.474,00 Euro geschlossene Wasserhaltung

                                     Zulage bei Bedarf            680,00 Euro kampfmitteltechnische Begleitung

                                     Zulage bei Bedarf            477,00 Euro Herstellung nicht in Verbindung mit

                                                                                                  Erneuerung der Hauptleitung

                                     Zulage bei Bedarf            133,00 Euro Nachweis der Undichtigkeit

 

 

 

Aus den vorgenannten Gründen muss eine Anpassung des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse entsprechend der Kalkulation erfolgen.

 

In der Synopse sind die Änderungen rot dargestellt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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