Beschlussvorlage - 02/SVV/0870
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitentscheidung zum Bebauungsplan Nr. 35-1 Nördliche Berliner Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Liebert, Tel. 2515
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2002
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Beschlussvorschlag
1. Der Bebauungsplan Nr. 35-1
„Nördliche Berliner Vorstadt" ist auf der Grundlage der beigefügten
Planungskonzeption für die Entwicklung der Fläche zwischen Ludwig- Richter-
Straße und Tizianstraße fortzuführen (s. Anlage).
2. Bei der Fortführung des
Bebauungsplans sind folgende Bedingungen durch die Beteiligten zu erfüllen:
a. die Erarbeitung einer
abschlussreifen Vereinbarung zur Gewährleistung städtebaulich- gestalterischer
Qualitäten zwischen der Grundstücks- Eigentümergemeinschaft bzw. dem
Endinvestor und der Stadt bis zur Herbeiführung des Beschlusses zur erneuten
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner
Vorstadt"
b. die Erarbeitung eines abschlussreifen Vertrags zur
Verlagerung der in der Planungskonzeption enthaltenen Kleingartenflächen sowie
zur gestalterischen Einbindung der Gartenanlage in ein hochwertiges Umfeld und
zum Umfang der in der neu abgegrenzten Anlage zu schaffenden Parzellen zwischen
dem VGS und der Grundstücks- Eigentümergemeinschaft bzw. dem Endinvestor bis
zur Herbeiführung des Beschlusses zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt"
c. der
Abschluss eines Erschließungsvertrags zwischen der Grundstücks-
Eigentümer-
gemeinschaft bzw. dem Endinvestor bis zur Planreife nach § 33 BauGB.
3.
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche
Berliner
Vorstadt" ist mit
Priorität 1
entsprechend der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und zur Revision der
Prioritätenfestlegung vom 03.07.2002 (DS 02/SVV/0432) fortzuführen.
4. Der Umfang öffentlicher Grünflächen im Planungsbereich soll
zugunsten wirtschaftlich nutzbarer
Flächen reduziert werden, wenn die öffentliche Durchwegung parallel zur
Berliner Straße entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplans
gewährleistet wird, zur Vermeidung von Schleichverkehren eine Unterbrechung des
Verkehrsgerüstes erfolgt und - nach Prüfung der Erfordernis im weiteren
Bebauungsplanverfahren - die Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes an
der Durchwegung sichergestellt ist. Eine ortsnahe Kompensation von
naturschutzrechtlichen Eingriffen wird angestrebt.
Ob und in wie weit die
Eingriffskompensationen vollständig im Bereich der neu zu schaffenden
Baulandflächen und der Kleingartenflächen möglich ist, wird im Rahmen des
folgenden Bauleitplanverfahrens und der dabei vorzunehmenden Abwägung zu klären
sein.
Erläuterung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In
den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
-
Anlage 1: Begründung (4 Seiten)
-
Anlage 2: Planungskonzeption (1 Plan)
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die
Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 04.09.2002 beschlossen,
dass eine Arbeitsgruppe zu bilden ist, durch die die struktur- planerische
Entwicklung der Flächen zwischen Ludwig- Richter- Straße und Tizianstraße auf
der Grundlage der im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am
27.08.2002 vorgestellten Kompromissvariante (siehe Anlage 3) einer
abschließenden Klärung zugeführt werden soll (Beschluss „Festlegung der
struktur- planerischen Ausrichtung zur Entwicklung der Fläche zwischen Ludwig-
Richter- Straße und Tizianstraße innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 35-1
Nördliche Berliner Vorstadt", DS 02/SVV/0513).
Ergebnisse
der Arbeitsgruppe und Gegenstand der Beschlussvorlage
Die
Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Grundstückseigentümer und
Entwickler, der von der geplanten Verlagerung von Teilflächen der
Kleingartenanlage betroffenen Grundstückseigentümerin, dem Verein Berliner
Vorstadt, dem VGS und der Verwaltung, ist am 07.10.2002 zusammengekommen. Dabei
ist die zugrundeliegende Kompromissvariante aus der unterschiedlichen Sicht der
Beteiligten bewertet und gegenüber anderen bisher diskutierten struktur-
planerischen Varianten, die im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
vom 04.09.2002 mitbetrachtet worden sind, übereinstimmend als Perspektive für
eine einvernehmliche Lösung betrachtet worden.
Dabei
ist deutlich geworden, dass eine faktische Lösung zur Umsetzung der
Kompromissvariante nur im Einvernehmen zwischen den Beteiligten erreicht werden
kann. Dazu ist Einigung zu einer unmittelbaren Verständigung zwischen dem
Bevollmächtigten der Grundstückseigentümer und der Eigentümerin, deren
Grundstück für die Verlagerung von Teilen der Kleingartenanlage in Anspruch genommen
würde, zu den Bedingungen für die Umsetzung der Kompromissvariante auf diesem
Grundstück erzielt worden.
Seitens
der Beteiligten besteht Konsens darüber, dass zur Klärung der weiteren
Perspektiven zur Umsetzung der Kompromissvariante die bestehenden
Klärungsbedarfe und auch die Modifikationsmöglichkeiten am zugrunde liegenden
städtebaulichen Konzept ermittelt werden sollen, um eine wirtschaftlich
zwischen den Eigentümern konsensfähige Nutzen- und Lastenverteilung zu
ermöglichen.
Weitere
Perspektiven für eine einvernehmliche Lösung sind durch die Bereitschaft des
VGS zum Abschluss von Vereinbarungen zur gestalterischen Einbindung der
Gartenanlage in ein hochwertiges Umfeld (Rahmeneingrünung, Charakter der
baulichen Anlagen, Herstellung eines stärker geöffneten Charakters) erzeugt
worden. Bei Schaffung von etwa 24 Einheiten mit einer Größe von jeweils etwa
300 qm in der neu zu schaffenden Anlage kann ein Konsens zwischen den
Beteiligten erreicht werden, wenn zugleich auch die künftige verkehrliche Erschließung
der Anlage (Verkehrsanbindung, Stellplatzunterbringung) geregelt wird und für
die im Bestand verbleibenden Gärten Regelungen zur zeitlichen Umsetzung der
Anpassung für die zu verlagernden und für die im Bestand verbleibenden Gärten
gefunden werden.
Wichtig
für alle Beteiligten war dabei die Herbeiführung einer klaren zeitlichen
Perspektive für die künftige Entwicklung des Gebietes.
Zur
Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung kann aus Sicht der Verwaltung der
Umfang öffentlicher Grünflächen im Planungsbereich zugunsten wirtschaftlich
nutzbarer Flächen reduziert werden, wenn die öffentliche Durchwegung parallel
zur Berliner Straße entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplans
gewährleistet wird, zur Vermeidung von Schleichverkehren eine Unterbrechung des
Verkehrsgerüstes erfolgt und - nach Prüfung der Erfordernis im weiteren
Bebauungsplanverfahren - die Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes an
der Durchwegung sichergestellt ist.
Grundbedingung
für eine Konsenslösung zwischen den Beteiligten ist daneben, dass die
naturschutzrechtliche Kompensation des durch die Neubebauung vorgesehenen
Eingriffs in Natur und Landschaft im Wesentlichen auf den zu entwickelnden
Baulandflächen sowie im Bereich der Kleingartenflächen und ohne den Rückgriff auf
größere öffentliche Flächen gewährleistet werden kann.
Die
Arbeitsgruppe hat damit - vorbehaltlich der erforderlichen Verständigung
zwischen dem Bevollmächtigten der Grundstückseigentümer und der von der
Kleingartenverlagerung betroffenen Eigentümerin - im Rahmen der ihr zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der verbalen Erörterungen ein grundsätzliches
Einvernehmen über die Kompromissvariante als Perspektive für eine konsensfähige
Lösung erzielt. Voraussetzung für die abschließende Klärung der angesprochenen
Fragen ist die weitere entwurfliche Konkretisierung des städtebaulichen
Konzeptes im Rahmen der Aktualisierung und Überarbeitung des Bebauungsplans.
Planerisches
Ergebnis der Arbeitsgruppe ist zumindest die in Anlage 2 zu dieser
Beschlussvorlage enthaltene Planungskonzeption, welche eine Modifikation zu der
dem Beschluss vom 04.09.2002 zugrunde liegenden Kompromissvariante darstellt.
Im
Laufe der in der Arbeitsgruppe geführten Diskussion wurde deutlich, dass eine
verbindliche Klärung und Entscheidung zur Umsetzung der erzielten Ergebnisse
nur über ein mehrstufiges Verfahren möglich ist, in dem die fixierten Lösungen
durch eine Leitentscheidung der Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden
und auf dieser Basis dann entsprechende vertragliche Regelungen zwischen den
Beteiligten zu treffen sind, die wiederum Voraussetzung für die weitere
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 35-1
„Nördliche Berliner Vorstadt" sind.
Da
zwischen dem Bevollmächtigten der Grundstückseigentümer und der von der
Kleingartenverlagerung betroffenen Grundstückseigentümerin eine Verständigung
zur Umsetzung der Kompromissvariante erreicht werden konnte, und auch die
Fortführung des Bebauungsplanverfahrens durch die Grundstücks-
Eigentümergemeinschaft vorbehaltlich der noch zu treffenden Leitentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung finanziert wird, liegen nun die materiellen
Voraussetzungen für die Herbeiführung dieser Leitentscheidung vor.
Insofern
kann nun ein Beschluss zur Umsetzung der Kompromissvariante in den
Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt" gefasst werden.
Aufgrund
der auch bereits mit dem Beschluss zur Festlegung der struktur- planerischen
Ausrichtung zur Entwicklung der bezeichneten Fläche erörterten Zusammenhänge
sollen an diesen Beschluss weitere Bedingungen geknüpft werden, die bei der
Fortführung des Bebauungsplans durch die Beteiligten zu erfüllen sind. Dies
sind im Einzelnen:
• die Erarbeitung einer
abschlussreifen
Vereinbarung zur Gewährleistung städtebaulich- gestalterischer Qualitäten zwischen der
Grundstücks- Eigentümergemeinschaft bzw. dem Endinvestor
und der Stadt bis zur Herbeiführung des Beschlusses zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt".
Auf diese Weise kann sichergestellt
werden, dass die angestrebte qualitativ hochwertige
städtebaulich gestalterische
Entwicklung des Gebietes bereits mit Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung über die
erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für
die Umsetzung der Planung
gewährleistet ist. Eine frühzeitige Verständigung hierzu zwischen
dem Entwickler und der Stadt kann zu
einer zügigen Fortführung des weiteren
Bebauungsplanverfahrens beitragen
und dabei auch etwaige Folgerungen für Festsetzungen
des Bebauungsplans noch rechtzeitig
in dessen Überarbeitung hingeben. Zugleich kann damit
auch frühzeitig seitens der
beteiligten Grundstückseigentümer der Umfang der hieraus zu
erwartenden finanziellen Belastungen
als eine der Voraussetzungen für eine wirtschaftlich
insgesamt noch tragfähige Lösung
abgeschätzt werden.
• die
Erarbeitung eines abschlussreifen Vertrags zur
Verlagerung der in der
Kompromiss- variante
enthaltenen Kleingartenflächen
(zeitliche
Bedingungen,
notwendige Veränderun- gen der
Infrastruktur) sowie zur gestalterischen Einbindung der Gartenanlage in ein hoch- wertiges Umfeld und zum Umfang
der in der neu abgegrenzten
Anlage zu schaffenden Parzellen zwischen dem VGS
und der Grundstücks - Eigentümergemeinschaft bzw. dem Endinvestor bis zur Herbeiführung es Beschlusses zur erneuten öffentlichen Ausle- gung
des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt".
Mit einer solchen vertraglichen Regelung können bis
zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die erneute Auslegung
des Bebauungsplans klare Regelungen über die zu erbringenden Leistungen zur
Verlagerung und gestalterischen Einbindung der Kleingartenanlage mit der
erforderlichen Infrastruktur und zu den zeitlichen Perspektiven für die
Verlagerung geschaffen werden. Damit kann auch frühzeitig eine Klärung zu den
notwendigen Aufwändungen der Grundstückseigentümer als Basis für die
erforderliche Nutzen- und Lastenverteilung herbeigeführt werden.
• der
Abschluss eines Erschließungsvertrags zwischen der Grundstücks-
Eigentümergemein-
schaft
bzw. dem Endinvestor bis zur Planreife nach § 33 BauGB.
Diese vertragliche Regelung dient der Schaffung der
erschließungsseitigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplans in
diesem Planbereich nach Bestätigung der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss
über den Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt" in der
politischen Beratung.
• die Fortführung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche
Berliner Vorstadt" mit Priorität
1 entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von
Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS
01/059/2) und zur Revision der Prioritätenfestlegung vom 03.07.2002 (DS 02/SVV/0432)
Mit dieser Festlegung kann der unter Punkt 1 des
Beschlusses zur Revision der Prioritätenfestlegung, nach dem die Prioritätenfestlegung
zum Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt" vorbehaltlich der
Bereitstellung einer externen Finanzierung gilt, ausgeräumt werden und das
Verfahren zur Überarbeitung und Fortführung des Bebauungsplan in den aktuellen
Bearbeitungsgang aufgenommen werden.
• der Umfang öffentlicher Grünflächen im Planungsbereich soll
zugunsten wirtschaftlich nutz- barer Flächen reduziert
werden, wenn die öffentliche
Durchwegung parallel zur Berliner Straße
entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplans gewährleistet wird, zur Ver-
meidung von Schleichverkehren eine
Unterbrechung des
Verkehrsgerüstes erfolgt und - nach Prüfung der
Erfordernis im weiteren Bebauungsplanverfahren - die Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes an der Durchwegung sichergestellt
ist. Daneben soll die
natur-
schutzrechtliche Kompensation des durch die Neubebauung
vorgesehenen Eingriffs
in Natur und Landschaft
im Wesentlichen auf den zu entwickelnden Baulandflächen sowie
im
Bereich der Kleingartenflächen und ohne den Rückgriff auf größere
öffentliche
Flächen erfolgen.
Diese
Festlegung sichert den durch die Verwaltung im Interesse der Konsensfindung
eingeräumten Spielraum für die weitere Konkretisierung des städtebaulichen
Konzeptes bei der Überarbeitung und Fortführung des Bebauungsplans im Rahmen
der gemeindlichen Planungshoheit ab und schafft damit die entsprechende
Sicherheit für die Beteiligten zu den weiterzuentwickelnden Inhalten der
Planung.
Empfehlung
der Verwaltung
Entsprechend
dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur Fortführung des Verfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 35 „Nördliche Berliner Vorstadt" auf der Grundlage
der beigefügten Planungskonzeption, zur Erfüllung der unter Punkt 2 der Beschlussvorlage
aufgeführten Bedingungen bei der Fortführung des Bebauungsplans, zur Einstufung
des Verfahrens in Priorität 1 und zur Verwendung öffentlicher Grün- und
naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen entsprechend Punkt 4 der
Beschlussvorlage gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Beschlussfassung löst unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen auf den
Haushalt der Stadt Potsdam aus, da hier lediglich eine Leitentscheidung zur
struktur- planerischen Ausrichtung einer Teilfläche des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans getroffen werden soll. Finanzielle Auswirkungen für
die Stadt können erst dann entstehen, wenn zur Umsetzung des im Verfahren
fortzuführenden und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegenden
Bebauungsplans Flächenankäufe oder Erschließungsmaßnahmen durch die Stadt
vorgenommen werden müssen, die nicht durch die im Beschlusstext genannten
Verträge abgesichert sind.