Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Sanierungsträger Potsdam GmbH (als Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam) wurde festgelegt, dass die Realisierung von Spielflächen im Sanierungsgebiet Schiffbauergasse stufenweise erfolgen soll:

 

 

1. Planung und Realisierung eines zentralen Kinderthemenspielplatzes nahe des Beachvolleyballfeldes mit einer Größe von ca. 200 1.000 m² mit einem Angebot für Kinder im Alter von 0 - ca. 12 Jahren. Es ist geplant, den Spielplatz mit Fördermitteln der Städtebauförderung zu realisieren.

 

2. Parallel bzw. in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln ist beabsichtigt, einen Motorikpfad mit einzelnen kleineren Angeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf diversen Flächen verteilt im Sanierungsgebiet zu realisieren.

 

 

Im weiteren Verfahren ist geplant, die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro Potsdam fortzusetzen. Für das I. Quartal 2017 ist ein Workshop im Sanierungsgebiet mit Kindern, möglicher-weise auch Jugendlichen, avisiert, um damit gewonnene Erkenntnisse und Wünsche in die Planung und Realisierung der Spielflächen im Sanierungsgebiet einfließen zu lassen. Unter der Vorgabe, dass eine Einbeziehung von Künstlern mit einem direkten Bezug zum Areal der Schiffbauergasse diesem angestrebten Ziel dienlich ist, werden im Rahmen der Vorbereitungen Möglichkeiten einer Beteiligung geprüft.

 

Vordringlich werden die Punkte 1 und 2 verfolgt, wobei die Priorit auf der Planung sowie Umsetzung/Realisierung der Maßnahme für den Punkt 1 „zentraler Kinderthemenspielplatz“ (LPH HOAI 2 - 9) liegt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel auf der Basis des abgestimmten Umsetzungsplans beauftragt.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die he der benötigten Mittel kann erst nach noch ausstehender Detailprüfung (Standort, Größe, Aufwand, Förderfähigkeit) endgültig ermittelt werden. Die Realisierung der Vorhaben steht unter Haushaltsvorbehalt. Die errichteten Spielplätze gehen nach Fertigstellung in den städtischen Bestand über und müssen dann im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der Spielplatzpflege unterhalten werden.

 

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