Anfrage - 17/SVV/0123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Brandenburgische Vergabegesetz sieht für alle öffentlichen Aufträge ein Mindest­arbeitsentgelt vor. Bieter müssen in ihrem Angebot in einem dafür vorgesehenen Formular für sich und evetuelle Nachunternehmer erklären, dass sie diese Vorgaben akzeptieren, ansonsten kommt ein Zuschlag nicht in Betracht.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:Wie setzt die Stadtverwaltung diese Vorgabe um?

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Erläuterung

 

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