Anfrage - 02/SVV/0924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

War Frau Röhs als Geschäftsführerin der PT auf der Grundlage ihres Anstellungsvertrages berechtigt, einen Kontokorrentkredit in Höhe von 100.000 € eigenverantwortlich aufzunehmen?

 

 

 

Antwort:

 

Gemäß Anstellungsvertrag vom 27.12.2000 war Frau Röhs als Geschäftsführerin der PT Potsdam Tourismus GmbH (PT) berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages zu vertreten und die Geschäfte der Gesellschaft eigenverantwortlich zu führen sowie die ihr obliegenden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages (GV) und unter Beachtung der Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung wahrzunehmen. 

 

Nach § 8 Abs. 1 Ziff. 12 GV legt die Gesellschafterversammlung eine Grenze fest, innerhalb derer die Geschäftsführung Darlehen ohne Beteiligung des Aufsichtsrates aufnehmen kann. Bislang ist kein Beschluss durch die Gesellschafterversammlung der PT gefasst worden, der diese vg. Grenze festlegt. Somit ist die Beteiligung des Aufsichtsrates bei der Aufnahme von Darlehen, zu der auch die Aufnahme eines Kontokorrentkredites i.H.v. 100.000 €gehören dürfte, durch die Geschäftsführung grundsätzlich erforderlich. 

 

Ebenso sind Frau Röhs hinsichtlich der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung der PT, die vom Aufsichtsrat der PT beschlossen wurde, keine Rechte eingeräumt worden, welche die Aufnahme eines Darlehens durch die Geschäftsführung ohne Beteiligung bzw. Zustimmung des Aufsichtsrates ermöglichen.  

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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