Anfrage - 02/SVV/0917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wurde im Geschäftszeitraum der -GABI- (zwischen 1999-2002) durch die Geschäftsführung, Mitarbeiter der Gesellschaft, der Stadtverwaltung oder Mitglieder des Aufsichtsrates, Geld aus der Gesellschaft bzw. für diese, zum Zwecke eines Zinsvorteils oder als nicht verfügbares Festgeld angelegt.

 

 

 

Antwort:

 

Im Zuge der Gründung der GABI Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration Potsdam mbH im Jahre 1999 wurde durch den Gründungsgeschäftsführer ein Festgeldkonto für die Gesellschaft angelegt und im Januar 2000 das Stammkapital der Gesellschaft (50.362,65 DM) zum Zwecke eines Zinsvorteils zugunsten der Gesellschaft auf dieses überwiesen.   

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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