Beschlussvorlage - 02/SVV/0928
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreibervertrag / Auflösung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2002
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Beschlussvorschlag
1.
Betreibervertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Tierschutzverein
Potsdam und Umgebung e.V. (Anlage 1).
2.
Mit Inkrafttreten des Betreibervertrages zwischen der Landeshauptstadt Potsdam
und dem Tierschutzverein und Umgebung e.V. wird der Eigenbetrieb Tierheim
Potsdam aufgelöst.
3.
Bildung eines Tierheimbeirates gemäß Anlage 2.
4.
Für den Fall, dass Mitarbeiter des bisherigen Eigenbetriebes Tierheim dem
Betriebsübergang nach
§ 613 a
BGB widersprechen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, zunächst die weitere,
der beruflichen Qualifikation entsprechende, Beschäftigung der Mitarbeiter in
der Stadtverwaltung zu prüfen. Falls dies nicht möglich sein sollte, sind
entsprechende betriebsbedingte Kündigungen zu veranlassen.
Erläuterung
Die Stadt
Potsdam hat am 29. August 2000 von der Stadtverordnetenversammlung den Auftrag
erhalten zu prüfen, ob die Übertragung des Tierheimes in die Trägerschaft des
Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. (TSV) organisatorisch,
tierpflegerisch und finanziell sinnvoller ist als das Betreiben eines
Eigenbetriebes der Stadt Potsdam.
Daraufhin
erfolgte eine Ausschreibung zur freihändigen Vergabe nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb, an der sich nur der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung
e.V. beteiligt hat.
Der
Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. wies glaubhaft nach, dass er in der
Lage ist, das Tierheim Potsdam fachlich kompetent zu betreiben.
Der
bisherige Tierheimleiter, Herr Wenzel soll auch weiterhin mit der fachlichen
Leitung des Tierheims beauftragt werden, eine Arbeitsplatzbeschreibung des TSV
liegt vor.
Die
Vorsitzende des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. hat eine Sachkundeprüfung
nach dem Tierschutzgesetz beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der
Stadt Potsdam als der zuständigen Behörde abgelegt.
Ebenso
wurden Nachweise darüber vorgelegt, dass der Tierschutzverein Potsdam und
Umgebung e.V. finanziell in der Lage ist, die durch Kühr & Kühr GbR -
Steuerberater/Rechtsanwälte- im Auftrag des Tierschutzvereins prognostizierten
Jahresfehlbeträge des Tierheims auszugleichen.
Diese zu
erwartenden Fehlbeträge müssten bei Weiterführung des Tierheims als
Eigenbetrieb der Stadt durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden.
Der zur
Beschlussfassung vorliegende Betreibervertrag wurde zwischen der Stadt Potsdam
und dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. verhandelt.
Er
regelt, dass der Tierschutzverein
Potsdam und Umgebung e.V. alle bisher vom Eigenbetrieb Tierheim Potsdam
wahrgenommenen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt für eine fest
vereinbarte Pauschalvergütung in Höhe von 120.000 EUR erfüllt.
Innerhalb
der Vertragslaufzeit übernimmt der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V.
die Aufgaben ohne weitere Preissteigerung. Er sichert die Weiterbeschäftigung
der Tierheimmitarbeiter unter Beibehaltung der Regelungen des BAT-O und BMT-G-O
in der jeweils gültigen Fassung bis zum 31. Dezember 2005.
Die Stadt
Potsdam verpflichtet sich, dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. auf
Antrag den jeweiligen Steigerungsbetrag zu den derzeit geltenden tariflichen
Regelungen zu erstatten.
Beide
Vertragspartner hegen die Erwartung, die bisherigen Leistungen des Tierheims
für die Stadt Potsdam mit einem höheren Qualitätsstandard zu erbringen.
Die
bisherige Zusammenarbeit zwischen dem Eigenbetrieb Tierheim und dem
Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. seit Beginn der
Vertragsverhandlungen hat bereits zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der
Tiere im Tierheim geführt.
Die
Stadtverordnetenversammlung erteilte der Stadtverwaltung Potsdam im Jahre 2000
außerdem den Auftrag, nach einem neuen Standort für das Tierheim zu suchen, der
räumlich und verkehrsmäßig die Bedingungen für ein modernes und
bürgerfreundliches Tierheim in Potsdam erfüllt.
Beide
Vertragspartner, der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. und die Stadt
Potsdam, beabsichtigen den Bau eines neuen Tierheimes an einem geeigneten
Standort vorzubereiten.
Die
Planung und Errichtung eines neuen Tierheimes soll vom Tierschutzverein,
insbesondere mit Hilfe von Spendenmitteln, mit Unterstützung der Stadt Potsdam
vorbereitet werden.
Aus
diesen Erwägungen heraus, wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen,
den Betreibervertrag zunächst befristet bis zum 31.12.2006 und die Auflösung
des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zu beschließen.
Außerdem
wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, die Bildung eines
Tierheimbeirates zur Unterstützung der Tierheimleitung und des
Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
In den
Geschäftsjahren 1998 bis 2001 wurde an den Eigenbetrieb Tierheim Potsdam eine
Pauschalvergütung der Stadt Potsdam in Höhe von insgesamt 916.000 DM gezahlt :
1998 200.000
DM
1999 238.000
DM
2000 240.000
DM
2001 238.000
DM
Zusätzlich
zu der o.g. Pauschalvergütung erfolgte ein Ausgleich von Jahresfehlbeträgen
innerhalb der vorgenannten vier Jahre über Entnahmen aus der Rücklage ( 29.298
DM ) sowie Bereitstellung zusätzlicher städtischer Mittel ( 70.000 DM ) von
insgesamt 99.298 DM, das sind durchschnittlich 24.825 DM pro Jahr .
Als
Aufwendungen bei der Stadt verbleiben die Abschreibungen der städtischen Gebäude
in Höhe von ca. 25.500 EURO auf die Vertragslaufzeit .
Ungeachtet
weiterer Kostenentwicklungen ist demnach während der Vetragslaufzeit mit
Einsparungen im städtischen Haushalt in Höhe von mindestens 24.000 EURO zu
rechnen .
Eine
Prognoserechnung der Kühr & Kühr GbR (Steuerberater/Rechtsanwälte), die im
Auftrag des TSV erstellt wurde, ergab eine durchschnittliche Fehlbetragssumme
von jährlich mindestens 50.000 EURO. Daraus ergäbe sich für die
Vertragslaufzeit ein auszugleichender Fehlbetrag bei eingefrorener
Pauschalvergütung von mindestens 200.000 EURO.
Über die
Pauschalvergütung hinausgehende Aufwendungen sollen durch den TSV aus eigenen
Mitteln , aus Spenden und über ehrenamtliche Tätigkeiten abgefangen werden .
Der
Betreibervertrag zwischen der Stadt Potsdam und dem Tierschutzverein Potsdam
und Umgebung e.V. sieht folgende Regelungen vor:
· jährliche Pauschalvergütung in Höhe
von 120.000 EURO nach § 7 des Betreibervertrages
· Erstattung des jeweiligen
Unterschiedsbetrages zu den derzeit geltenden tariflichen Regelungen für die
übernommenen Tierheimmitarbeiter durch die Stadt
· ein Ausgleich von Jahresverlusten
ist vertraglich nicht vorgesehen
· bauliche Maßnahmen der Stadt Potsdam
bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach § 7 (8) des
Betreibervertrages
· Das Grundstück, Gebäude und Inventar
des Eigenbetriebes Tierheim, Am Wildpark 1, wird dem Tierschutzverein Potsdam
und Umgebung e.V. unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Gebäudeversicherung
wird über die Stadt Potsdam abgesichert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Das
Grundstück des Eigenbetriebes Tierheim „Am Wildpark 1" Flurstück 0501 - 28
385, -28 387 und -28 383
wird dem
Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. unentgeltlich bis zum Ablauf des
Vertrages überlassen. Die Aufwendungen für die Gebäudeabschreibungen jährlich
in Höhe von 5.500 EURO werden vom städtischen Haushalt - Haushaltsstelle :
1120071500 „Zuschüsse Tierheim" - getragen .
- Der
Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. verpflichtet sich, die städtischen
Grundstücke und die Anlagen ordnungsgemäß und verkehrssicher instand zu halten,
soweit der entstehende finanzielle Aufwand einen Betrag von jährlich 2.500 EUR
nicht überschreitet.
- Die
Gebäudeversicherung wird über die Stadt abgesichert - nach § 17 des
Betreibervertrages.
- Der Tierschutzverein
Potsdam und Umgebung e.V. erhält eine jährliche Pauschalvergütung in Höhe von
120.000 EUR aus der Haushaltsstelle: 11200 71500 „Zuschüsse an das
Tierheim" - nach § 7 des Betreibervertrages. Ein Ausgleich von
Jahresverlusten ist nicht vorgesehen.
- Die
Stadt Potsdam übernimmt die Erstattung des jeweiligen Unterschiedsbetrages zu
den derzeit geltenden tariflichen Regelungen aus der Haushaltsstelle: 11200
71500 „Zuschüsse an das Tierheim" - nach § 10 (2) des Betreibervertrages.
Da
Jahresfehlbeträge und überplanmäßige Ausgaben seitens der Stadt nicht mehr
erstattet werden, ist während der Dauer des Vertrages mit einer entsprechenden
Kosteneinsparung von ca. 24.000 EUR zu rechnen.
Diesen
voraussichtlichen Fehlbetrag gleicht der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung
e.V. nach seinen Angaben aus eigenen Mitteln, Spenden und durch ehrenamtliche
Arbeit aus.