Beschlussvorlage - 02/SVV/0928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Betreibervertrag zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. (Anlage 1).

 

2. Mit Inkrafttreten des Betreibervertrages zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Tierschutzverein und Umgebung e.V. wird der Eigenbetrieb Tierheim Potsdam aufgelöst.

 

3. Bildung eines Tierheimbeirates gemäß Anlage 2.

 

4. Für den Fall, dass Mitarbeiter des bisherigen Eigenbetriebes Tierheim dem Betriebsübergang nach

§ 613 a BGB widersprechen, wird der Oberbürgermeister beauftragt, zunächst die weitere, der beruflichen Qualifikation entsprechende, Beschäftigung der Mitarbeiter in der Stadtverwaltung zu prüfen. Falls dies nicht möglich sein sollte, sind entsprechende betriebsbedingte Kündigungen zu veranlassen.

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Erläuterung

Die Stadt Potsdam hat am 29. August 2000 von der Stadtverordnetenversammlung den Auftrag erhalten zu prüfen, ob die Übertragung des Tierheimes in die Trägerschaft des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. (TSV) organisatorisch, tierpflegerisch und finanziell sinnvoller ist als das Betreiben eines Eigenbetriebes der Stadt Potsdam.

Daraufhin erfolgte eine Ausschreibung zur freihändigen Vergabe nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb, an der sich nur der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. beteiligt hat.

 

Der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. wies glaubhaft nach, dass er in der Lage ist, das Tierheim Potsdam fachlich kompetent zu betreiben.

Der bisherige Tierheimleiter, Herr Wenzel soll auch weiterhin mit der fachlichen Leitung des Tierheims beauftragt werden, eine Arbeitsplatzbeschreibung des TSV liegt vor.

Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. hat eine Sachkundeprüfung nach dem Tierschutzgesetz beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Potsdam als der zuständigen Behörde abgelegt.

 

Ebenso wurden Nachweise darüber vorgelegt, dass der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. finanziell in der Lage ist, die durch Kühr & Kühr GbR - Steuerberater/Rechtsanwälte- im Auftrag des Tierschutzvereins prognostizierten Jahresfehlbeträge des Tierheims auszugleichen.

Diese zu erwartenden Fehlbeträge müssten bei Weiterführung des Tierheims als Eigenbetrieb der Stadt durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

 

Der zur Beschlussfassung vorliegende Betreibervertrag wurde zwischen der Stadt Potsdam und dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. verhandelt.

Er regelt, dass  der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. alle bisher vom Eigenbetrieb Tierheim Potsdam wahrgenommenen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt für eine fest vereinbarte Pauschalvergütung in Höhe von 120.000 EUR erfüllt.

Innerhalb der Vertragslaufzeit übernimmt der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. die Aufgaben ohne weitere Preissteigerung. Er sichert die Weiterbeschäftigung der Tierheimmitarbeiter unter Beibehaltung der Regelungen des BAT-O und BMT-G-O in der jeweils gültigen Fassung bis zum 31. Dezember 2005.

Die Stadt Potsdam verpflichtet sich, dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. auf Antrag den jeweiligen Steigerungsbetrag zu den derzeit geltenden tariflichen Regelungen zu erstatten.

 

Beide Vertragspartner hegen die Erwartung, die bisherigen Leistungen des Tierheims für die Stadt Potsdam mit einem höheren Qualitätsstandard zu erbringen.

Die bisherige Zusammenarbeit zwischen dem Eigenbetrieb Tierheim und dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. seit Beginn der Vertragsverhandlungen hat bereits zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere im Tierheim geführt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung erteilte der Stadtverwaltung Potsdam im Jahre 2000 außerdem den Auftrag, nach einem neuen Standort für das Tierheim zu suchen, der räumlich und verkehrsmäßig die Bedingungen für ein modernes und bürgerfreundliches Tierheim in Potsdam erfüllt.

Beide Vertragspartner, der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. und die Stadt Potsdam, beabsichtigen den Bau eines neuen Tierheimes an einem geeigneten Standort vorzubereiten.

 

 

Die Planung und Errichtung eines neuen Tierheimes soll vom Tierschutzverein, insbesondere mit Hilfe von Spendenmitteln, mit Unterstützung der Stadt Potsdam vorbereitet werden.

 

Aus diesen Erwägungen heraus, wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, den Betreibervertrag zunächst befristet bis zum 31.12.2006 und die Auflösung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam zu beschließen.

 

Außerdem wird der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, die Bildung eines Tierheimbeirates zur Unterstützung der Tierheimleitung und des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

In den Geschäftsjahren 1998 bis 2001 wurde an den Eigenbetrieb Tierheim Potsdam eine Pauschalvergütung der Stadt Potsdam in Höhe von insgesamt 916.000 DM gezahlt :

 

                        1998                            200.000 DM

                        1999                            238.000 DM

                        2000                            240.000 DM

                        2001                            238.000 DM

 

Zusätzlich zu der o.g. Pauschalvergütung erfolgte ein Ausgleich von Jahresfehlbeträgen innerhalb der vorgenannten vier Jahre über Entnahmen aus der Rücklage ( 29.298 DM ) sowie Bereitstellung zusätzlicher städtischer Mittel ( 70.000 DM ) von insgesamt 99.298 DM, das sind durchschnittlich 24.825 DM pro Jahr .

Als Aufwendungen bei der Stadt verbleiben die Abschreibungen der städtischen Gebäude in Höhe von ca. 25.500 EURO auf die Vertragslaufzeit .

 

Ungeachtet weiterer Kostenentwicklungen ist demnach während der Vetragslaufzeit mit Einsparungen im städtischen Haushalt in Höhe von mindestens 24.000 EURO zu rechnen .

 

Eine Prognoserechnung der Kühr & Kühr GbR (Steuerberater/Rechtsanwälte), die im Auftrag des TSV erstellt wurde, ergab eine durchschnittliche Fehlbetragssumme von jährlich mindestens 50.000 EURO. Daraus ergäbe sich für die Vertragslaufzeit ein auszugleichender Fehlbetrag bei eingefrorener Pauschalvergütung von mindestens 200.000 EURO.

 

Über die Pauschalvergütung hinausgehende Aufwendungen sollen durch den TSV aus eigenen Mitteln , aus Spenden und über ehrenamtliche Tätigkeiten abgefangen werden .

 

Der Betreibervertrag zwischen der Stadt Potsdam und dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. sieht folgende Regelungen vor:

·       jährliche Pauschalvergütung in Höhe von 120.000 EURO nach § 7 des Betreibervertrages

·       Erstattung des jeweiligen Unterschiedsbetrages zu den derzeit geltenden tariflichen Regelungen für die übernommenen Tierheimmitarbeiter durch die Stadt

·       ein Ausgleich von Jahresverlusten ist vertraglich nicht vorgesehen

·       bauliche Maßnahmen der Stadt Potsdam bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach § 7 (8) des Betreibervertrages

·       Das Grundstück, Gebäude und Inventar des Eigenbetriebes Tierheim, Am Wildpark 1, wird dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Gebäudeversicherung wird über die Stadt Potsdam abgesichert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Das Grundstück des Eigenbetriebes Tierheim „Am Wildpark 1" Flurstück 0501 - 28 385, -28 387 und -28 383

wird dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. unentgeltlich bis zum Ablauf des Vertrages überlassen. Die Aufwendungen für die Gebäudeabschreibungen jährlich in Höhe von 5.500 EURO werden vom städtischen Haushalt - Haushaltsstelle : 1120071500 „Zuschüsse Tierheim" - getragen .

- Der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. verpflichtet sich, die städtischen Grundstücke und die Anlagen ordnungsgemäß und verkehrssicher instand zu halten, soweit der entstehende finanzielle Aufwand einen Betrag von jährlich 2.500 EUR nicht überschreitet.

- Die Gebäudeversicherung wird über die Stadt abgesichert - nach § 17 des Betreibervertrages.

- Der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. erhält eine jährliche Pauschalvergütung in Höhe von 120.000 EUR aus der Haushaltsstelle: 11200 71500 „Zuschüsse an das Tierheim" - nach § 7 des Betreibervertrages. Ein Ausgleich von Jahresverlusten ist nicht vorgesehen.

- Die Stadt Potsdam übernimmt die Erstattung des jeweiligen Unterschiedsbetrages zu den derzeit geltenden tariflichen Regelungen aus der Haushaltsstelle: 11200 71500 „Zuschüsse an das Tierheim" - nach § 10 (2) des Betreibervertrages.

 

Da Jahresfehlbeträge und überplanmäßige Ausgaben seitens der Stadt nicht mehr erstattet werden, ist während der Dauer des Vertrages mit einer entsprechenden Kosteneinsparung von ca. 24.000 EUR zu rechnen.

Diesen voraussichtlichen Fehlbetrag gleicht der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. nach seinen Angaben aus eigenen Mitteln, Spenden und durch ehrenamtliche Arbeit aus.

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