Beschlussvorlage - 02/SVV/0919

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

Bezug nehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen ganz bzw. teilweise (in der jeweils angegebenen Höhe) entsperrt.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Die Details der Entsperrungsanträge und die dazugehörige Anlage mit den Beschlussempfehlungen im Einzelnen werden nach Behandlung in der Entsperrungskommission wie folgt angegeben:

 

5. Sitzung am 11.11.2002

 

zu Antrag Nr. 42 „Gebäudebewirtschaftung" (Geschäftsbereich amt. OB)

 

(Zurückstellung aus der Sitzung am 21.10.2002)

Antrag zurückgezogen

 

zu Antrag Nr. 78 „Gewerbesteuerumlage"

 

Gemäß § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes v. 04.04.2001 (BGBl I Nr.15) führen die Gemeinden an das Land eine sogenannte Gewerbesteuerumlage ab. Von der derzeitigen Mittelsperre sollten zur Zahlung der Umlage für das III. Und IV. Quartal 54.630 EUR entsperrt werden (gesetzliche Pflicht).

 

zu Antrag Nr. 79 „Sportförderung gemäß Ortsrecht"

 

Durch die STVV wurde beschlossen, das Jahr 2002 als Jahr des Sports in Potsdam zu deklarieren. Die Aufhebung der 10%igen Mittelsperre (17.900 EUR) ist erforderlich, um allen Anträgen auf Sportfördermittel lt. Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam und den vielen zusätzlichen Aktivitäten gerecht zu werden.

 

zu Antrag Nr. 80 „Internat der Sportschule Erstattung von Verpflegungsleistungen"

 

Um die Verpflegung der Internatsschüler bis einschließlich November zu gewährleisten, ist die Entsperrung von 34.990 EUR (10 %ige Mittelsperre) erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 81 „Sport 2002 - Sportstadt Potsdam"

 

Durch die STVV wurde beschlossen, das Jahr 2002 als Jahr des Sports in Potsdam zu deklarieren. Dazu konnten eine Reihe von Aktivitäten entwickelt werden. Über 100 Veranstaltungen fanden Eingang in den Veranstaltungskalender. Um das Sportjahr konsequent zu Ende zuführen, ist die Entsperrung von 2.820 EUR (10 %ige Mittelsperre) erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 82 „Sport- und Freizeitpark Luftschiffhafen Sachkostenzuschuss"

 

Zur Einhaltung der gesetzl. Vorschriften in der Schwimmhalle LSH wie DIN 19643 für Badewasseraufbereitung und Verordnung über die Qualität von Schwimm- und Beckenwasser gemäß § 38 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20.7.2000 BGBl. I S. 1054 ist die Entsperrung von 10.590 EUR (10 %ige Mittelsperre) erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 83 „Kopiertechnik"

 

Für die in den Schulen vorhandenen Kopiergeräte wurden Mietverträge mit Firmen abgeschlossen, für die monatlich ein Mietzins zu zahlen ist.

Die Aufhebung der 10 %igen Mittelsperre (12.390 EUR) ist erforderlich,um diesen Verpflichtungen bis zum Jahresende nachkommen zu können.

 

zu Antrag Nr. 84 „Schwimmhallen"

 

Die Aufhebung der 10 %igen Mittelsperre (4.700 EUR) ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes in den Schwimmhallen „Brauhausberg" und „Am Stern" erforderlich. (Unterhaltung der techn. Anlagen, Chemikalien, Prüfung Wasserqualität.) Diese Schwimmhallen werden durch die Öffentlichkeit und den Schul- und Vereinssport genutzt.

zu Antrag Nr. 85 „Sportplätze"

 

Antrag zurückgezogen

 

zu Antrag Nr. 86 „Gebäudebewirtschaftung Naherholung"

 

Die beantragte Summe (5.450 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Finanzierung von Rechnungen für Reinigungs- und Entsorgungskosten für Reparaturen und Verbrauchsmittel, bzw. für Abschlagsforderungen für Wasser, Energie und Wärme benötigt.

 

zu Antrag Nr. 87 „Bereich Sport Geschäftsausgaben"

 

Die beantragte Summe (2.820 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Ersatzbeschaffung von Bürotechnik, für Bürobedarf, für Vordrucke und Telefon- und Portogebühren benötigt.

 

zu Antrag Nr. 88 „Sachkostenzuschuss"

 

Die Sportstätten werden für den Schul- und Vereinssport genutzt. Um den vertraglichen Verpflichtungen mit den Vereinen nachzukommen, ist es erforderlich, die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 2.600 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 89 „Mieten und Pachten" (Bibliothek)

 

Von der derzeitigen Mittelsperre sollten zur Zahlung der Miete für das Medienforum Kirchsteigfeld 4.383 EUR entsperrt werden.

 

zu Antrag Nr. 90 „Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen" (Bibliothek)

 

Die beantragte Summe (15.690 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Finanzierung von Rechnungen für Fernwärme, Energie und Reinigung benötigt.

 

zu Antrag Nr. 91 „Innere Verrechnung Kalkulatorische Abschreibungen und Kalkulatorische Zinsen" (betreffend die Einzelpläne 0,1,3,4,6,7)

 

Innere Verrechnungen

Gemäß § 13(3) GemHVO sind für kostenrechnende Einrichtungen auch die durch andere Bereiche erbrachten Leistungen in Form von Inneren Verrechnungen im Haushalt zu veranschlagen. Da die entsprechenden Einnahmen der Höhe nach mit den dazugehörigen Ausgaben korrespondieren, ist eine Entsperrung unschädlich.

Die geplanten Beträge werden für die Gebührenhaushalte in der vollen Höhe benötigt.

Kalkulatorische Kosten

Gemäß § 11(1) GemHVO sind für kostenrechnende Einrichtungen angemessene kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen zu veranschlagen. Die geplanten Beträge werden in der vollen Höhe benötigt. (204.160 EUR - 10 % Mittelsperre)

 

zu Antrag Nr. 92 „Sachausgaben für Personalausweise und Pässe"

 

Gemäß § 1 (1) Personalausweisgesetz Land Bbg. und § 1 (1) Passgesetz besteht eine Ausweis- bzw. Passpflicht für Deutsche i.S. des Artikels 116 Abs. 1 GG.

Die sachliche zuständige Behörde im Innland nach § 19 PassG sind die Passbehörden bzw. nach § 3 BbgPAuswG sind die Personalausweisbehörden die kreisfreien Städte.

Die fällige Gebühr für Ausweise und Pässe wird sofort bei der Antragstellung erhoben und eingezogen. Die Lieferung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei. Nach Erhalt der Rechnung für die Dokumente hat sofort die Zahlung zu erfolgen.

Um die möglichen Verbindlichkeiten für das IV. Quartal fristgemäß ausgleichen zu können, ist die Aufhebung der 10 %igen Mittelsperre in Höhe von 34.520 EUR erforderlich.

 

 

 

zu Antrag Nr. 93 „Betriebskostenzuschuss ÖPNV an SWP, HVG, ViP"

 

Antrag zurückgestellt

 

zu Antrag Nr. 94 „Zuführung an Vermögenshaushalt" (Pflichtzuführung)

 

Gemäß § 21 I GemHVO muß die Zuführung an den Vermögenshaushalt so hoch sein, daß damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann. Einer ordentlichen Tilgung von Krediten gleichgestellt sind auch die Leasingraten.

Diese wurden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften veranschlagt. Somit ist es erforderlich die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 276.900 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 95 „Deckung Fehlbetrag"

 

Gemäß § 22 GemHVO ist ein Fehlbetrag spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen.

Hier handelt es sich um den Fehlbetrag aus 2000 in Höhe von (47.565.281,38 DEM) 24.319.742,19 EUR. Dieser wurde entsprechend veranschlagt. Im Rahmen des Jaresabschlusses erfolgt die Buchung in dieser Haushaltsstelle. Somit ist es erforderlich die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 2.431.980 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 96 „Geschäftsausgaben an 02000.16906"

 

Antrag zurückgezogen

 

zu Antrag Nr. 97 „Gebäudebewirtschaftung an 02010.16905" (Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen - Bereich Soziales)

 

Antrag zurückgestellt

 

zu Antrag Nr. 98 „Geschäftsausgaben an 02000.16906" (Bereich Soziales)

 

Antrag zurückgestellt

 

zu Antrag Nr. 99 „Gebäudebewirtschaftung an 02010.16905" (Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen)

 

Antrag zurückgestellt

 

6. Sitzung am 18.11.2002

 

zu Antrag Nr. 93 „Betriebskostenzuschuss ÖPNV an SWP, HVG, ViP"

 

(Zurückstellung aus der Sitzung am 11.11.2002)

 

Mit dem Regionalisierungsgesetz, dem novellierten Personenbeförderungsgesetz und dem auf deren Grundlage verabschiedeten Gesetz des öffentlichen Personennahverkehrs im

Land Brandenburg (ÖPNVG) vom 26. Oktober 1995 sind die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehrs. Das verpflichtet zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen als Aufgabe der Daseinsvorsorge.

Die Landeshauptstadt als Aufgabenträger hat für 2002 entsprechend des Nahverkehrsplanes Verkehrsleistungen bei der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH bestellt.

Der Zuschuss der Stadt beträgt in 2002 10.375.400 EUR.

Die geplanten Mittel (einschließlich der beantragten Aufhebung der Mittelsperre in Höhe von 1.138.140 EUR) werden für diesen Zweck benötigt.

 

zu Antrag Nr. 97 „Gebäudebewirtschaftung an 02010.16905" (Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen)

 

(Zurückstellung aus der Sitzung am 11.11.2002)

Die beantragte Summe (11.000 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Bezahlung der Rechnungen inerhalb der Inneren Verrechnungen für Gebäudebewirtschaftung für die Allgemeine Sozialverwaltung bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 98 „Geschäftsausgaben an 02000.16906" (Bereich Soziales)

 

(Zurückstellung aus der Sitzung am 11.11.2002)

Die beantragte Summe (8.000 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Bezahlung der Rechnungen inerhalb der Inneren Verrechnungen für Geschäftsausgaben für die Allgemeine Sozialverwaltung bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 99 „Gebäudebewirtschaftung an 02010.16905" (Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen)

 

(Zurückstellung aus der Sitzung am 11.11.2002)

Die beantragte Summe (420 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Bezahlung der Rechnungen inerhalb der Inneren Verrechnungen für Gebäudebewirtschaftung für die Fachbereichsleitung Jugend, Soziales und Wohnen bis zum Jahresende benötigt.

 

zu Antrag Nr. 100 „Erstattung an Gemeinden und Verbänden" (Sozialhilfe)

 

Gem. § 107 BSHG ist der örtliche Träger der Sozialhilfe verpflichtet, wenn ein Hilfeempfänger seinen gewöhnlichen Wohnort wechselt, dem nunmehr zuständigen Sozialhilfeträger für den Zeitraum von 2 Jahren die erforderliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu erstatten. In den vergangenen Jahren nahmen diese Fälle zu.

Die geplanten Mittel (einschließlich der 10 %igen Mittelsperre in Höhe von 20.460 EUR) werden für diesen Zweck benötigt.

 

zu Antrag Nr. 101 „Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen gem. 2. FRG" (stationäre Hilfe zur Pflege)

 

Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Für die weitere Leistungsgewährung ist es unbedingt erforderlich, die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 156.100 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 102 „Eingliederungshilfe für Behinderte gem 2. FRG"

 

Aus dieser HH-Stelle erfolgen alle Zahlungen für die Fallbearbeitung für den teil- und vollstationären Bereich in der Eingliederungshilfe für Behinderte. Für die weitere Leistungsgewährung ist es unbedingt erforderlich, die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 1.325.470 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 103 „Unterkunftskosten Obdachloseneinrichtung Lerchensteig"

 

Die Leistungsgewährung für Unterkunftskosten in der Obdachloseneinrichtung im Lerchensteig ist vertraglich mit der AWO geregelt. Für die weitere Leistungsgewährung ist es unbedingt erforderlich, 20.000 EUR von der 10 %igen Mittelsperre in Höhe von 33.370 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 104 „Unterkunftskosten für Asylbewerber"

 

Für die Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen hält die Stadt die Übergangswohnheime im Lerchensteig und in der Kirschallee vor. Dafür fallen monatlich Bewirtschaftungskosten von ca. 55.000 EUR an. Zur Begleichung der Rechnungen bis zum Jahresende ist es erforderlich, die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 69.310 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 105 „Kostenerstattung für Beglaubigungen von Urkunden"

 

Für behördliche Angelegenheiten im Bereich des Standesamtswesens ist es aus Staaten mit besonders unzuverlässigem Personenstandswesen erforderlich, die eingereichten Urkunden des Antragsstellers von der Deutschen Botschaft im jeweiligen Land prüfen zu lassen. Diese Prüfung kann nur von einer öffentlich rechtlichen Behörde beantragt werden, so dass die Zahlungsverpflichtung über entstandene Kosten von der beantragenden Behörde zu tragen sind. Um als Kommune keine Gebührenverauslagung vorzunehmen bzw. keinen Gebührenausfall hinnehmen  zu müssen, erfolgt gemäß § 16 VwKostG eine angemessene Vorschusszahlung für die Amtshandlung.

Im Fall einer Überzahlung von Verwaltungsgebühren muss die Möglichkeit der Erstattung an den Zahlungspflichtigen/ Antragsteller gegeben sein, so dass die Ausgabeberechtigung i.H. der tatsächlichen Einnahme  zu gewährleisten ist.

Dazu ist es erforderlich die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 260 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 106 „Jagdabgabe an das Land"

 

Gemäß dem Landesjagdgesetz vom 06. März 1992 sind nach § 24 für die Erteilung eines Jagdscheines Gebühren und Abgaben nach den gebührrechtlichen Vorschriften zu erheben.

Die Jagdabgabe dient zur Förderung des Jagdwesens und ist der Obersten Jagdbehörde bereit zu stellen.

Dazu ist es erforderlich die Mittelsperre in Höhe von 337 EUR aufzuheben.

10 % Mittelsperre: 760 EUR

davon 423 EUR entsperrt 02/SVV/0831

 

zu Antrag Nr. 107 „Fischereiabgabe an das Land"

 

Gemäß dem Fischereigesetz, Land Brandenburg vom 19.Mai 1993 sind nach § 22 für die Erteilung eines Fischereischeines Gebühren und Abgaben nach den gebührrechtlichen Vorschriften zu erheben.

Die Fischereiabgabe dient zur Förderung des Fischereiwesens und ist der Obersten Fischereibehörde bereit zu stellen.

Dazu ist es erforderlich die Mittelsperre in Höhe von 10 EUR aufzuheben.

10 % Mittelsperre: 1760 EUR

davon1.750 EUR entsperrt 02/SVV/0831

zu Antrag Nr. 108 „Bestattungskosten"

 

Antrag zurückgezogen

 

zu Antrag Nr. 109 „Abgabe an das Kraftfahrzeugbundesamt"

 

Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sind für Fahrzeugbriefe, Umschreibungen, Änderungen, Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister, Verkehrszentralregister  u.a. Verwaltungsgebühren zu erheben. Vom Gesamtaufkommen der Gebühren sind monatlich anteilige Beträge an das Kraftfahrt- Bundesamt zu überweisen.

Dazu ist es erforderlich die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 6.400 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 110 „Umlage Führungszeugnisse"

 

Gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz besteht die Möglichkeit der Erteilung eins Führungszeugnisses für natürliche Personen. Für die Entgegennahme des Antrages ist bei der sachlich zuständigen Behörde eine Gebühr i.H.v. 13 € zu erheben.

Halbjährlich ist der Bundeskasse ein Gebührenanteil von 7,80 € abzuführen.

Dazu ist es erforderlich die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 3.070 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 111 „Umlage Gewerbezentralregister"

 

Gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung erteilt die Registerbehörde  auf Antrag einer natürlichen Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Für die Entgegennahme des Antrages ist gem. § 150 Abs. 2 Gewerbeordnung bei der bestimmten Behörde eine Gebühr i.H.v. 13 € zu erheben.

Halbjährlich ist der Bundeskasse ein Gebührenanteil von 8,12 € abzuführen.

Dazu ist es erforderlich die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 340 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 112 „Energie für Betriebszwecke" (Potsdamer Wochenmarkt)

 

Mit der Wiederherstellung des historischen Platzes findet regelmäßig ganzjährig die Betreibung des Wochenmarktes statt. Der Potsdamer Wochenmarkt ist ein Betrieb der gewerblichen Art.

Die im Haushaltsplan veranschlagten finanziellen Mittel wurden für den Geschäftsbetrieb des Potsdamer Wochenmarkts Am Bassin eingestellt.

Auf der Grundlage von Erfahrungswerten im Verbrauch von Elektroenergie für die Beleuchtung des Marktgeländes und für den Verbrauch durch die Händler wurde der Haushaltsansatz ermittelt. Zur Betreibung des werktäglichen Marktes ist es zur Verkehrs- und Betriebssicherung auf dem Gelände (Marktplatz) in den Monaten November und Dezember dringend notwendig, eine vollständige Beleuchtung in den Morgenstunden und Nachmittagsstunden vorzunehmen.

Die beantragte Summe (1.540 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Finanzierung von Rechnungen für Energie benötigt.

 

zu Antrag Nr. 113 „Umlage an Gewerbezentralregister"

 

Gemäß § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung erteilt die Registerbehörde  auf Antrag einer juristischen Person Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Registers. Für die Entgegennahme des Antrages ist gem. § 150 Abs. 2 Gewerbeordnung bei der bestimmten Behörde eine Gebühr i.H.v. 13 € zu erheben.

Halbjährlich ist der Bundeskasse ein Gebührenanteil von 8,12 € abzuführen.

Dazu ist es erforderlich die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 240 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 114 „Geschäftsausgaben an 02000.16906" (Fachbereich Ordnung und Sicherheit)

 

Die beantragte Summe (37.670 EUR - 10 % Mittelsperre) wird für die Bezahlung der Rechnungen inerhalb der Inneren Verrechnungen für Geschäftsausgaben für den FB 32 bis zum Jahresende benötigt.

zu Antrag Nr. 115 „Zuschuss an BUGA-GmbH"

 

Antrag zurückgezogen

 

zu Antrag Nr. 116 „Unterhaltung der Grünanlagen"

 

Nach Beseitigung der größten Sturmschäden sind jetzt Nachsorgearbeiten zur Verkehrssicherung bzw. zur Erhaltung der Bäume unaufschiebbar und zu veranlassen. Die Mittelsperre in Höhe von 10.000 EUR sollte aufgehoben werden.

10 % Mittelsperre: 95.930 EUR

davon 24.000 EUR entsperrt 02/SVV/0634

davon 61.930 EUR entsperrt 02/SVV/0831

 

zu Antrag Nr. 117 „Geschäftsausgaben an 02000.16906" (Bereich Besondere Soziale Leistungen im Auftrag Dritter)

 

Antrag zurückgezogen

 

zu Antrag Nr. 118 „Leistungen der Blindenhilfe gem. LPflGG"

 

Aus dieser HH-Stelle werden Leistungen für Gehörlose und Blinde nach dem Landespflegegeldgesetz gezahlt. Für die weitere Leistungsgewährung ist es unbedingt erforderlich, die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 50.000 EUR aufzuheben.

 

zu Antrag Nr. 119 „Bewirtschaftung Park Bornstedter Feld"

 

Nach dem außergewöhnlich starken Regen sind im BUGA-Park, Parkteil Wälle ausgeprägte Hangrutschungen aufgetreten. Betroffen sind die mit wildem Wein bepflanzten Böschungen sowie Teile der Fußmauer am unteren Parkweg.

Die BUGA-GmbH, noch bis zum 31.12.2002 Betreiber, strebt eine zügige Wiederherstellung der Flächen noch vor dem Winter an, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.

Zur Schadensbeseitigung ist es unbedingt erforderlich, die 10 %ige Mittelsperre in Höhe von 80.000 EUR aufzuheben.

 

 

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

siehe Anlage

Reduzieren

Anlagen

Loading...