Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Auf Grundlage des Beschlusses 16/SVV/0725 teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits mit Beschluss des Leitbautenkonzeptes 16/SVV/0269 die Möglichkeit zur Schaffung von Wohnungen für Studierende eröffnet.

 

Mit dem letzten Statusbericht zum Regionalen Wachstumskern (RWK) (DS 17/SVV/0028) macht die Landeshauptstadt Potsdam nunmehr deutlich, dass im Zuge der Vergabe weiterer Grundstücke im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ der Neubau eines Studentenwohnheims durch das Studentenwerk befürwortet wird und im Rahmen einer Direktvergabe ermöglicht werden soll. Um jedoch zusätzliche Wohnheimplätze mit einer Warmmiete auf dem Niveau des BAföG-Wohnkostensatzes schaffen zu können, muss das Studentenwerk durch das Land Brandenburg wirtschaftlich in die Lage versetzt werden.

 

In den kommenden Monaten werden hierzu mehrere Gespräche stattfinden:

 

-  Im März/April ist eine Runde mit Vertretern der Interministeriellen Arbeitsgruppe Integrierte

Standortentwicklung (IMAG ISE) und der Landeshauptstadt Potsdam geplant.

Voraussichtlich im Juli 2017 wird sich das Kabinett des Brandenburgischen Landtages mit

einem durch die IMAG vorzulegenden Bericht zur Stärkung der RWK befassen. (Bezug:

17/SVV/0028)

-  Im 2. Quartal ist ein Gespräch zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angedacht, wo unter anderem über

die Themen soziale Wohnraumförderung und Schaffung von Wohnheimplätzen für

Studierende gesprochen werden soll.

Wie in der DS 17/SVV/0090 angekündigt soll das Thema „Studentisches Wohnen“ ebenfalls Gesprächsthema mit der Wohnungswirtschaft im Mai 2017 werden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend berichtet werden, ob der Beschlussgegenstand der DS 16/SVV/0725 erfüllt werden kann. Dennoch kann festgestellt werden, dass die Verwaltung auf unterschiedlichen Ebenen versucht, das Thema voranzubringen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Kapazitäten der Verwaltung. Soweit die Einbeziehung  des Sanierungsträgers als Treuhänder erforderlich ist, erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen aus dem Treuhandvermögen.

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