Anfrage - 17/SVV/0192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Winter nähert sich dem Ende. Die abstumpfende Wirkung des Splitts auf den Gehwegen wird nicht mehr benötigt. Trotz Klarstellung der allgemeinen Pflicht zur Entfernung des Splitts bei Ende der Glättegefahr haben zahlreiche Anlieger bzw. Firmen beispielsweise im Ortsteil Eiche bisher noch nicht ausgebrachten Splitt von den Gehwegen entfernt, was für Kinder und auch für Hunde beschwerlich ist.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

nnen Sie bitte durch geeignete Maßnahmen bewirken, dass die Grundstückseigentümer bzw. mit Winterdienstleistungen beauftragten Firmen an die Pflicht zur Splittentfernung erinnert werden?

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Erläuterung

 

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