Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis des geführten Prüf- und Verwaltungsverfahrens für die Anordnung von verkehrsbeschränkenden Verkehrszeichen wird mitgeteilt, dass für den in Rede stehenden Straßenabschnitt der Ricarda-Huch-Straße derzeit kein absolutes Haltverbot anordnungsfähig ist. Es wurde stattdessen ein eingeschränktes Haltverbot verkehrsrechtlich angeordnet.

 

Eine weitergehende Beschränkung, wie das beantragte absolute Haltverbot, ist derzeit nicht zwingend erforderlich und unterliegt somit dem verwaltungsrechtlichen Übermaßverbot. Mit dem nunmehr angeordneten eingeschränkten Haltverbot ist die Vermeidung eventuellen Rückstaus in bzw. vor dem lichtzeichengeregelten Kreuzungsbereich zunächst angemessen berücksichtigt. So bleiben gelegentliche Be- und Entladevorgänge von Bewohnern, Paketdiensten o. Ä. sowie eventuelles Ein- und Aussteigen, z. B. bei Nutzung eines Taxis noch gewährleistet. Ein ebenfalls geprüftes Gehwegparken scheiterte aus baulastseitigen Gründen. Die alternative Einrichtung von Parkbuchten ist derzeit ebenso nicht möglich.

 

Die betreffende Verkehrssituation bleibt weiterhin unter aufmerksamer Beobachtung der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei. Die verkehrsrechtliche Anordnung liegt dem Straßenbaulastträger zur Realisierung vor. Die Installation des Zeichens erfolgte am 3. Februar 2017. Der Inspektionsaußendienst des Ordnungsamtes wurde über die getroffene Regelung informiert, um nach erfolgter Aufstellung der Verkehrszeichen insbesondere auch dort den ruhenden Verkehr zu kontrollieren.

 

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Erläuterung

 

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