Antrag - 17/SVV/0143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordentenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob der Radweg auf der Wetzlarer Straße nicht auf die Straße verlegt werden kann. Außerdem ist zu prüfen, in welcher Form die Kreuzung Wetzlarer Straße/Einmündung Ausfahrt Nutheschnellstraße für querende Radfahrer und Fußnger sicherer gestaltet werden kann.

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Erläuterung

Begründung

Trotz mehrfacher Maßnahmen zur Sicherheit (Baumfällung, rote Wegmarkierung, Ampeln, Schilder) ist der in beide Richtungen befahrbare Radweg in der Wetzlarer Straße nach wie vor eine riskante und gefährliche Stelle im öffentlichen Verkehr. Leider musste erst wieder ein Unfall mit Personenschaden geschehen, wie am 24.01.2017 an der Einmündung Ohrenstein & Koppel-Straße, um dies zu verdeutlichen.

 

Untersuchungen stellten deutschlandweit fest, dass Radwege, die in beide Richtungen verlaufen, ein besonderes Gefahrenpotential bieten. Deshalb sollte der Radweg in bewährter Weise auf die Straße verlegt werden, jeweils auf der richtigen Fahrbahnseite, um die Radfahrer sichtbar zu machen.

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