Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0933

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt, für die Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Raumes keine Satzung zu erarbeiten sondern eine Verwaltungsrichtlinie zu erstellen, welche die für die benannten Bereiche geltenden Bestimmungen zusammenfasst, bzw. notwendige Ergänzungen in Form Gestaltungsregelungen enthält.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Begründung:

Die Erscheinung des öffentlichen Raumes wird durch unterschiedliche Maßnahmen beeinflußt (bauliche Sanierung von Gebäuden, Straßen und Plätzen, Werbeanlagen, Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes, Stadtmöblierung). Deren Wirkung auf den öffentlichen Raum wird von den verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung nach unterschiedlichen Gesichtspunkten entsprechend der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beurteilt. Es sind insbesondere das Baugesetzbuches, das  Brandenburgische Straßengesetz, das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg und die Brandenburgische Bauordnung zu beachten. Für den Erlass einer Satzung, welche Regelungen auf der Grundlage dieser vier Gesetze vornimmt, fehlt die Rechtsgrundlage. Weiterhin hat die Prüfung ergeben, dass die vorhandenen rechtlichen Regelungen im Grunde weitgehend ausreichen.

 

Inhalt und Regelungsbedarf der Richtlinie:

Welche Inhalte mit der Richtlinie geregelt werden sollen, ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Die Richtlinie soll einerseits den Mitarbeitern der Verwaltung als Orientierung dienen, insbesondere um die Anforderungen der anderen Bereich kennen zu lernen und den Bürger besser beraten zu können. Andererseits soll der Antragsteller darüber informiert werden, welche Genehmigungen erforderlich sind, was inhaltlich zu beachten ist und welcher Bereich der Stadtverwaltung Adressat des Antrages ist.

 

Stand der Bearbeitung:

Aufgrund der Vielschichtigkeit der Problemlage wurden in einem ersten Schritt die Regelungsbereiche und deren rechtliche Grundlagen ermittelt. Hierzu wurden Begehungen der historischen Potsdamer Innenstadt mit den betreffenden Bereichen der Stadtverwaltung sowie mit Interessenvertretern der Gewerbetreibenden der Innenstadt durchgeführt. Die Ergebnisse sind, ergänzt um die Erfahrungen aus Babelsberg, als Anlage (Tabelle) beigefügt.

Im nächsten Schritt wird den beteiligten Bereichen der Stadtverwaltung die tabellarische Übersicht mit Bitte um eventuell erforderliche Korrekturen und Ergänzungen vorgelegt. Nach dieser verwaltungsinternen Abstimmung werden in einem ersten Entwurf Gestaltungsgrundsätze formuliert für Maßnahmen im öffentlichen Raum. (Bis Mitte Dezember 2002) Dieser Entwurf soll sowohl mit den Trägern öffentlicher Belange als auch mit den betroffenen Bürgern abgestimmt werden.

Einige bestimmte Regelungen werden in die in Änderung befindliche Werbesatzung eingearbeitet werden, andere in die Sondernutzungssatzung der Stadt Potsdam. Mit einer entsprechenden Empfehlung wird die Verwaltungsrichtlinie voraussichtlich im zweiten Quartal 2003 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. werden können.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Erstellung der Verwaltungsrichtlinie sind die beiden Sanierungsträger Stadtkontor und Sanierungsträger Potsdam beauftragt.

Als Orientierungshilfe wird die Verwaltungsrichtlinie in Text und Bild anschaulich für jedermann darstellen, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind, welche Vorhaben zulässig sind und wo die entsprechenden Genehmigungen einzuholen sind.

 

Zt. Wird von Kosten in Höhe von 23.700,00 Euro ausgegangen. 80% werden über Städtebaufördermittel finanziert. 20%, also 4740,00 Euro hat die Stadt als Eigenanteil zu finanzieren. Der Eigenanteil wird aus den Treuhandkonten der Sanierungsträger entnommen, so dass im städtischen Haushalt selbst keine zusätzlichen Mittel einzustellen sind.

Loading...