Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0933
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für die Innenstadt und Babelsberg zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Stöhr, Tel. 3243
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.12.2002
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22.01.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Anhörung
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25.02.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Verwaltung empfiehlt, für die Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Raumes
keine Satzung zu erarbeiten sondern eine Verwaltungsrichtlinie zu erstellen,
welche die für die benannten Bereiche geltenden Bestimmungen zusammenfasst,
bzw. notwendige Ergänzungen in Form Gestaltungsregelungen enthält.
Erläuterung
Begründung:
Die
Erscheinung des öffentlichen Raumes wird durch unterschiedliche Maßnahmen
beeinflußt (bauliche Sanierung von Gebäuden, Straßen und Plätzen, Werbeanlagen,
Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes, Stadtmöblierung). Deren Wirkung
auf den öffentlichen Raum wird von den verschiedenen Bereichen der
Stadtverwaltung nach unterschiedlichen Gesichtspunkten entsprechend der
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beurteilt. Es sind insbesondere das
Baugesetzbuches, das Brandenburgische Straßengesetz, das Gesetz über den Schutz
und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg und die
Brandenburgische Bauordnung zu beachten. Für den Erlass einer Satzung, welche
Regelungen auf der Grundlage dieser vier Gesetze vornimmt, fehlt die
Rechtsgrundlage. Weiterhin hat die Prüfung ergeben, dass die vorhandenen
rechtlichen Regelungen im Grunde weitgehend ausreichen.
Inhalt
und Regelungsbedarf der Richtlinie:
Welche
Inhalte mit der Richtlinie geregelt werden sollen, ist der als Anlage
beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die
Richtlinie soll einerseits den Mitarbeitern der Verwaltung als Orientierung
dienen, insbesondere um die Anforderungen der anderen Bereich kennen zu lernen
und den Bürger besser beraten zu können. Andererseits soll der Antragsteller
darüber informiert werden, welche Genehmigungen erforderlich sind, was
inhaltlich zu beachten ist und welcher Bereich der Stadtverwaltung Adressat des
Antrages ist.
Stand
der Bearbeitung:
Aufgrund
der Vielschichtigkeit der Problemlage wurden in einem ersten Schritt die
Regelungsbereiche und deren rechtliche Grundlagen ermittelt. Hierzu wurden
Begehungen der historischen Potsdamer Innenstadt mit den betreffenden Bereichen
der Stadtverwaltung sowie mit Interessenvertretern der Gewerbetreibenden der
Innenstadt durchgeführt. Die Ergebnisse sind, ergänzt um die Erfahrungen aus
Babelsberg, als Anlage (Tabelle) beigefügt.
Im
nächsten Schritt wird den beteiligten Bereichen der Stadtverwaltung die
tabellarische Übersicht mit Bitte um eventuell erforderliche Korrekturen und
Ergänzungen vorgelegt. Nach dieser verwaltungsinternen Abstimmung werden in
einem ersten Entwurf Gestaltungsgrundsätze formuliert für Maßnahmen im
öffentlichen Raum. (Bis Mitte Dezember 2002) Dieser Entwurf soll sowohl mit den
Trägern öffentlicher Belange als auch mit den betroffenen Bürgern abgestimmt
werden.
Einige
bestimmte Regelungen werden in die in Änderung befindliche Werbesatzung
eingearbeitet werden, andere in die Sondernutzungssatzung der Stadt Potsdam. Mit
einer entsprechenden Empfehlung wird die Verwaltungsrichtlinie voraussichtlich
im zweiten Quartal 2003 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. werden
können.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der
Erstellung der Verwaltungsrichtlinie sind die beiden Sanierungsträger
Stadtkontor und Sanierungsträger Potsdam beauftragt.
Als
Orientierungshilfe wird die Verwaltungsrichtlinie in Text und Bild anschaulich
für jedermann darstellen, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind,
welche Vorhaben zulässig sind und wo die entsprechenden Genehmigungen
einzuholen sind.
Zt. Wird
von Kosten in Höhe von 23.700,00 Euro ausgegangen. 80% werden über
Städtebaufördermittel finanziert. 20%, also 4740,00 Euro hat die Stadt als
Eigenanteil zu finanzieren. Der Eigenanteil wird aus den Treuhandkonten der
Sanierungsträger entnommen, so dass im städtischen Haushalt selbst keine
zusätzlichen Mittel einzustellen sind.