Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0753
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung von Vorschlägen des Bahnkundenverbandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Pfefferkorn, Tel. 2549
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.10.2002
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06.11.2002
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25.11.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.12.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.07.02 die Verwaltung
beauftragt, das „Innenstadt-Verkehrskonzept" des Bahnkundenverbandes zur
Verbesserung des ÖPNV zu prüfen hinsichtlich ihrer Eignung zur Erhöhung der
Attraktivität des Nahverkehrs, ihrer Umsetzbarkeit sowie ihrer
verkehrspolitischen und finanziellen Auswirkungen. Das Prüfergebnis soll im
Oktober 2002 vorgelegt werden.
Der
eingeschränkten personellen und finanziellen Situation in der Stadtverwaltung
entsprechend wurden die Bestandteile des Konzeptes durch die betreffenden
Bereiche geprüft.
Die im
Konzept vorgeschlagenen Verbesserungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf
drei Maß-nahmen, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:
1.
Verbesserung
der Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an den Haltestellen
Nauener Tor, Brandenburger Str. und Dortustr.:
Aus
denkmalpflegerischen, baulichen sowie finanziellen Gründen (Rückzahlung von
Fördermitteln
bezüglich Gleisrekonstruktion) können die beiden erstgenannten
Haltestellen nicht attraktiver
gestaltet werden. Auf Grund der veränderten
Verkehrsführung im Bereich des Luisenplatzes (Trennung der Schopenhauerstr.)
wird eine erneute Prüfung der Haltestelle Dortustr. vorgenommen.
2.
Veränderung der Linienführung der
Buslinie 695 über die Dortustr. zur direkten
Erschließung der Fußgängerzone
Brandenburger Str.:
In dem von der ViP GmbH für den
Fahrplanwechsel in Auftrag gegebenen Linienkonzept wurde auch diese Linie
optimiert.
Hinsichtlich
der verkehrsorganisatorischen Probleme (Ruhender Verkehr, Lieferverkehr,
Reisezeit) sowie Fahrbahnzustand und damit verbundener Risiken in der
Anschlusssicherung (Erinnerung an Testbetrieb mit „Citybus") wird die
vorgeschlagene Linienführung abgelehnt.
3.
Überlegungen
zur Einführung einer „Nulltarifzone Innenstadt"
Diese
Vorschläge bedürfen einer umfangreichen und komplexen Untersuchung durch einen
externen Gutachter, um die finanziellen Auswirkungen und Risiken konkret
beurteilen zu können: Deckung der Mindereinnahmen und des infolge
Taktverdichtung zu erhöhenden Betriebsaufwandes des Verkehrsbetriebes durch neue
Finanzierungsquellen.
Diese
Untersuchungs-Leistung ist aus den derzeitig verfügbaren Haushaltsmitteln nicht
zu finanzieren, eine auch nur annähernd entscheidungsreife Bewertung mit
belastbaren Ergebnissen ist innerhalb der Verwaltung weder hinsichtlich der
personellen Kapazitäten noch im Hinblick auf die notwendigen
betriebswirtschaftlichen Beurteilungen leistbar.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die durch
die Verwaltung etwa zu veranlassenden Änderungen bezüglich
Infrastrukturmaßnahmen und Verkehrsorganisation können außerplanmäßige Ausgaben
zur Folge haben, die gegenwärtig in ihrer Höhe nicht benannt werden können. Sie
bedürfen ggf. eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Eine
Untersuchung zur Einführung einer „Nulltarifzone Innenstadt" bedarf der
gesonderten Bereitstellung von Haushaltsmitteln, die im gegenwärtigen Haushalt
nicht enthalten sind und erkennbar im Rahmen des vorgegebenen Budgets für den
Fachbereich auch für 2003 nicht eingeplant werden können.