Antrag - 02/SVV/0937
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzeption Bornstedt - Katharinenholzstraße - hier: Baurechte im Teilgebiet Lendelallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Mitglieder mehrerer Fraktionen
- Einreicher*:
- Dr. Christian Seidel (SPD), Rolf Kutzmutz (PDS), Peter Lehmann (CDU), Saskia Hüneke (B 90/Grüne)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2002
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Beschlussvorschlag
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte
vorzubereiten, um für den in der Rahmenkonzeption (DS 02/SVV/0119) als
Teilgebiet V5 ausgewiesenen Bereich Baurecht durch eine Festlegungs- und
Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Ziffern 2. und 3. BauGB zu schaffen.
2. Dabei
ist durch geeignete ergänzende Festsetzungen dafür zu sorgen, dass Art und Maß
der
baulichen Nutzung der vorhandenen Bebauung und die Charakteristik eines
Einfamilienhausgebietes
auf die ergänzend zu
entwickelnden Grundstücke übertragen werden.
3. Das
Satzungsverfahren ist in die Priorität 2 der Prioritätenliste für die
Verbindliche Bauleitplanung
einzuordnen, in
Abhängigkeit von der Bearbeitungskapazität schnellstmöglich in die Priorität 1
zu
übernehmen und nach
Möglichkeit ohne Kosten für eine externe Beauftragung durchzuführen.
Erläuterung
Die Grundstücke in dem bezeichneten Teilgebiet Lendelallee
wurden schon in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts für eine Bebauung
parzelliert und mit Bebauungsauflagen für eine kleinteilige
Einfamilienhaus-Bebauung an Einzeleigentümer veräußert. Obwohl in den Jahren
1939 bis 1942 schon Anliegerbeiträge bezahlt und Grundstückskaufverträge mit
detaillierten Vorgaben für eine abgestimmte Bebauung beurkundet worden sind,
ist durch die Kriegsereignisse eine Realisierung in wesentlichen Teilen nicht
mehr zustande gekommen. Nach dem 2. Weltkrieg ist nur ein Teilbereich, vor
allem südlich der teilausgebauten Lendelallee, mit Einfamilienhäusern bebaut
worden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der ausparzellierte
Bereich als Wohnbaufläche (WA) der Dichtestufe 2 (GFZ 0,2 bis 0,5) dargestellt,
verbindliche Regelungen für ein konkretes Baurecht stehen jedoch noch aus; der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 34
„Katharinenholzstr./Ribbeckstr.“ vom 04.05.94 ist nach der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung weitgehend nicht fortgeführt worden.
Ein qualifiziertes Bebauungsplanverfahren erscheint für den
Bereich „Lendelallee“ nicht erforderlich, eine Satzung, die den vorhandenen
Siedlungssplitter als „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ festlegt (§ 34
Abs. 4 Ziff. 2 BauGB) und diesen zugleich um die angrenzenden Grundstücke abrundet
(§ 34 Abs. 4 Ziff.3 BauGB), reicht für die Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung aus, wenn durch geeignete Festsetzungen die
bestehende Charakteristik auf die Abrundungsflächen übertragen und die darauf
beruhenden Vorgaben des FNP zu Art und Maß der baulichen Nutzung umgesetzt
werden.
Das Verfahren soll mit möglichst geringem Aufwand betrieben
werden, um eine zeitnahe Abarbeitung zu ermöglichen.