Antrag - 17/SVV/0042
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer zusätzlichen Stundenstufe bei der Personalbemessung in den Potsdamer Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2017
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01.03.2017
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05.04.2017
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.02.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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23.02.2017
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15.03.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2017
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29.03.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der Personalbemessung für die Potsdamer Kindertagesstätten wird eine zusätzliche Stundenstufe für einen Betreuungsbedarf über 8 Stunden täglich mit einem Äquivalent von 1,2 VZE eingeführt.
Die laut Mitteilungsvorlage 16/SVV/0704 dafür erforderlichen Finanzmittel von 4,5 Mio. Euro
sind im Haushalt des FB 35 (Jugendamt) zusätzlich bereitzustellen.
Deckungsquelle:
Mehreinnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer
Zusätzlich ist der Mehraufwand als Forderung gegen das Land in den Haushalt einzustellen.
Erläuterung
Begründung:
Die Situation in den Potsdamer Kitas ist in den vergangenen Jahren aufgrund der stetig wachsenden Betreuungsbedarfe zunehmend unhaltbar geworden. Darauf machen Eltern wie Träger kontinuierlich und nachdrücklich aufmerksam.
Die Problemeinschätzung wird auch vom Jugendamt weitgehend geteilt.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Der Antrag berücksichtigt zunächst nur die Minimalforderungen von Eltern und Trägern zur Annäherung an den im Kita-Gesetz vorgesehenen Personalschlüssel.
Die Landeshauptstadt hat in allen Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre Mehreinnahmen gegenüber dem Plan erzielt, die deutlich höher ausgefallen sind als 4,5 Mio. Euro, zuletzt mit dem Jahresabschluss 2014 allein 29 Mio. Euro.
Eine politische Prioritätensetzung zugunsten der jüngsten Potsdamerinnen und Potsdamer ist also möglich und nötig.
So sich die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung als zutreffend erweist, wird die Landeshauptstadt die Mittel vom Land Brandenburg zurückfordern.