Antrag - 17/SVV/0142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordentenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Landeshaupstadt Potsdam die Einrichtung einer unabhängigen Teilhabeberatung zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen vorzubereiten und unverzüglich nach Erlass der entsprechenden Förderrichtlinie des BMAS deren Förderung zu beantragen und letztlich zu errichten und zu betreiben.

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Erläuterung

Begründung:

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23. Dezember 2016 sieht das geänderte SGB Buch IX, § 32 eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen und von mit Behinderung bedrohten Menschen vor, die niedrigschwellig und unabhängig von den Beratungsangeboten der Rehabilitationsträger bestehen soll. Das BMAS wird durch das Gesetz verpflichtet, diese unabhängige Beratung zu fördern.

 

Da auch in Potsdam eine Vielzahl von Rehabilitationsträgern zu den Leistungserbringern gehören wird, ist die Einrichtung einer unabhängigen Beratung der Betroffenen, gerade auch über die verschiedenen Rehabilitationsträger und deren unterschiedliche Leistungen unerlässlich und sollte unverzüglich in Angriff genommen werden.

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