Beschlussvorlage - 17/SVV/0267

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 7 der Satzung des Jugendamtes beschließt der Jugendhilfeausschuss für das Verfahren und seine Arbeitsweise eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung vom 26.03.2015 ist in einigen Punkten nicht konkret genug. Nach mehreren Abstimmungen im Unterausschuss Jugendhilfeplanung  wird hiermit ein neuer Geschäftsordnungsentwurf vorgelegt (vgl. Anlage), bei der Änderungswünsche von Jugendhilfeausschussmitgliedern berücksichtigt wurden. Dieser entspricht damit auch den Regelungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Über die Geschäftsordnung hat der Jugendhilfeausschuss auf seiner Sitzung zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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