Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Zum Entwicklungsbereich „Krampnitz“ ergibt sich aktuell der folgende Arbeitsstand.

 

  1. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 18. Juli 2016 zur Entwicklungssatzung Potsdam für den Entwicklungsbereich Krampnitz ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller aus beiden in diesem Zusammenhang entschiedenen Streitverfahren haben zwischenzeitlich fristgerecht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt. Das OVG hat diesen Beschwerden nicht abgeholfen, sondern zwischenzeitlich die Verfahren an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgegeben.

Gleichwohl werden die weiteren Überlegungen auf der Grundlage der Entscheidung über die Ausklammerung der Fläche am Aasberg fortgeführt.

  1. Die Verfahren zur Sicherung gegenüber dem Verfall besonderer denkmalgeschützter Gebäude wurden fortgeführt. Insbesondere wurden zwischenzeitlich weitere Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde begleitet und zeitnah abgeschlossen sein werden. Weiterhin mussten aufgrund eines Brandschadens zusätzliche Sicherungsverfahren eingeleitet werden.
  2. Die wegen bestehender Belastungen des Grundwasserabstroms in das nördlich angrenzende Luch durch bekannte Belastungen im Bereich der ehemaligen Wäscherei der Kaserne notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind nunmehr einvernehmlich in Vorbereitung. Der notwendige Abbruch der alten baulichen Anlagen als Vorbereitung ist in Umsetzung; parallel wird derzeit die detaillierte Sanierungsplanung erarbeitet.
  3. Ein maßgebliches Hindernis bei der Entwicklung der Flächen in Krampnitz bleibt wie bisher die ausstehende Verfügbarkeit der Grundstücke.

Erneute Versuche, zu einer vergleichsweisen Beendigung der vielfältigen anhängigen rechtlichen Auseinandersetzungen zu kommen, haben bislang noch keinen durchgreifenden Erfolg zeitigen können.

  1. Die planerischen Vorbereitungen, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Ergebnisse des Wettbewerbs für den Eingangsbereich sowie auf die Schaffung der Voraussetzungen für eine möglichst zügige Sanierung der denkmalgeschützten Mannschaftsgebäude unmittelbar nach Klärung der Verfügungsberechtigung schreiten fort. Entsprechende Beschlussvorlagen zur Anpassung des Aufstellungsbeschlusses für das Teilbebauungsplan-Verfahren 141-1 sowie für die Einleitung von zwei weiteren Verfahren sind auf dem Wege in den Beratungsgang.

 

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Erläuterung

 

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