Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2016 zur DS 16/SVV/0644 sollte geprüft werden, auf welchen Flächen im Volkspark oder an anderer Stelle in Potsdam die derzeit betriebene Beachvolleyballanlage „FunFor4“ verlagert werden kann.

 

Der Volkspark Potsdam war das Hauptgelände der Bundesgartenschau. Nach deren Abschluss im Jahr 2001 wurde im Zuge der Nachnutzungskonzeption durch die LH Potsdam entschieden, die Gartenschaubereiche auf den zukünftigen Bauflächen der Roten Kaserne West“ nicht sofort zurückzubauen, sondern diese Bereiche bis zur Umsetzung der Entwicklungsziele (Bebauung gemäß Bebauungsplan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“) als temporäre Parkbereiche zu nutzen. Vor dem Hintergrund der bis zum Abschluss der Entwicklungsmaßnahme im Jahr 2020 erfolgenden baulichen Inanspruchnahme dieser temporär genutzten Flächen, wurde eine Machbarkeitsstudie „Volkspark Potsdam 2020“ mit dem Ziel erarbeitet, eine dauerhafte Integration der temporären Nutzungen in den Volkspark zu ermöglichen.

 

Im Ergebnis wurden für alle temporären Nutzungen alternative Flächen gefunden. Für die Beachvolleyballanlage „Funfor4“ gilt dies jedoch mit der Einschränkung, dass immissionsrechtliche Konflikte bei einer angrenzenden Wohnbebauung ausgeschlossen werden ssen.

 

Die Anlage „Funfor4 wird gewerblich betrieben und basiert auf der Vermietung der Spielfelder an private Gruppen und an Betriebe für Firmenfeiern o.ä. sowie der Durchführung von Turnieren als ganztägige Veranstaltungen mit relativ hoher Besucherfrequenz. Nach Auskunft des Pächters sind die Turniere wesentliche ökonomische Eckpfeiler, ohne deren Durchführung ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich erscheint. Die Anlage wird nach Auskunft des Betreibers von ca. 20.000 Besuchern pro Saison genutzt.

 

Die Standortprüfung wird in Zusammenarbeit der Bereiche Stadterneuerung, Stadtentwicklung, dem Bereich Sport und der Wirtschaftsförderung durchgeführt, mit dem Ziel ein für Potsdam beliebtes Sport- und Freizeitangebot sowie einen florierenden Wirtschaftsbetrieb zu erhalten.

 

Mit dem Betreiber wurden zwei Standortalternativen erörtert, um den dauerhaften Erhalt der Anlage zu sichern. Diese wären das Sportareal am Kuhforter Damm und der Volkspark selbst, hier an zwei alternativen Standorten. Diese sind derzeit Gegenstand einer schalltechnischen Untersuchung, mit dem Ziel, potenzielle immissionsrechtliche Konflikte zu angrenzenden Nutzungen zu bewerten. Zum anderen soll sie Empfehlungen zu baulichen Maßnahmen des aktiven Immissionsschutzes geben, damit die immissionsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens gewährleistet ist. Mit den gutachterlichen Ergebnissen ist bis Mai 2017 zu rechnen.

 

Neben den seitens der Verwaltung unterbreiteten Flächenvorschlägen ist der Betreiber der Anlage parallel selber auf der Suche nach einem neuen Standortr seine Beachvolleyballanlage. Er befindet sich derzeit im Dialog mit Eigentümern von anderweitigen Grundstücken, die gegenwärtig im Einzelnen nicht benannt werden können.  

 

Erste Gespräche zu möglichen öffentlichen Förderprogrammen für die Unterstützung der Verlagerung sind erfolgt und werden in Abhängigkeit zu den Standortalternativen vertieft fortgeführt. 

 

Entsprechend des o.g. Beschlusses wird die SVV im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über das gutachterliche Prüfergebnis informiert werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bereich Sport 213 übernimmt die finanziellen Mittel für die schalltechnische Untersuchung der drei Alternativstandorte bis zu max. 10.000 € aus dem Konto „Sonstige Sachverständigen Gerichts- und ähnliche  Aufwendungen“ mit dem Produktkonto 4241000.5431590.

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