Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0270
Grunddaten
- Betreff:
-
WLAN Öffentliche Plätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Steuerung und Innovation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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05.04.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Nutzbarkeit eines freien Internetzugangs (Hotspots) via WLAN erfreut sich in immer mehr Kommunen größerer Beliebtheit. Damit soll die Standortattraktivität sowie die Kunden- und Bürgerzufriedenheit erhöht werden. Die Landeshauptstadt Potsdam verfolgt im Rahmen ihrer IT-Strategie den Ansatz den öffentlichen Internetzugang sukzessive auszubauen und so moderne Angebote für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Der Einstieg hierfür wird über das „Freie WLAN im Rathaus“ realisiert (16/SVV/0002). Der Fachbereich Steuerung und Innovation hat eine Markterkundung vorgenommen und führt derzeit ein Vergabeverfahren durch, um einen Internetprovider auszuwählen. Der Provider wird den Internetanschluss bereitstellen und die erforderliche Störerhaftung übernehmen. Nach baulicher Installation der Access Points durch den KIS wird in den publikumsintensiven Bereichen ab dem Ende des ersten Halbjahres 2017 ein freies WLAN zu Verfügung stehen. Über die Realisierung wird informiert.
Der nächste Schritt könnte die Bereitstellung eines freien „WLAN auf öffentlichen Plätzen“ sein (16/SVV/0720). Hierfür schlägt der Fachbereich Steuerung und Innovation das folgende Vorgehen vor:
- Darstellung möglicher Umsetzungsvarianten einschließlich der Kostenschätzungen u.a. mit den folgenden Aspekten:
- Identifizierung von geeigneten Plätzen in Potsdam
- Kostenfreiheit für den/die Nutzer/-in bzw. Kostenfreiheit für den/die Nutzer/-in im Rahmen eines definierten/ beschränkten Stundenkontingents
- Uneingeschränkter Zugang zum Internet oder Möglichkeiten der Einschränkung (z.B. Jugendschutzfilter)
- Komplette oder teilweise Bereitstellung der Technik durch den Anbieter
- Bandbreiten der Internet-Nutzung
- Durchführung einer Markterkundung für ein Vergabeverfahren; das freie WLAN auf öffentlichen Plätzen ist aufgrund der Störerhaftung zwingend durch einen externen Internetprovider zu betreiben. Dabei wird auf die Ergebnisse der Markterkundung aus dem Vergabeverfahren „Freies WLAN im Rathaus“ aufgebaut.
- Erstellung der erforderlichen Vergabeunterlagen
In diesem Zusammenhang erfolgt eine Abstimmung über die Realisierungsoptionen u.a. auch mit den Stadtwerken.
Diese fachlichen Planungen könnten bis Ende 2017 durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird die Vorzugsvariante für die Umsetzung vorgeschlagen.
Eine Realisierung des freien WLAN auf öffentlichen Plätzen könnte bei erfolgreichem Abschluss der fachlichen Planungen sukzessive im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. In der zeitlichen Planung sind die Fristen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.