Beschlussvorlage - 17/SVV/0300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2017 gemäß Anlage.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Zum Zeitpunkt der Vorbereitung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 wurde für das Stadtwerkefest das Wochenende vom 07.-09. Juli 2017 als Veranstaltungszeitraum angegeben. Aus diesem Anlass wurde durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 13.12.2016 ein verkaufsoffener Sonntag für den 09.07.2017 beschlossen.

 

Bedingt durch die Veränderung des Veranstaltungszeitraumes auf die Zeit vom 30.06. 02.07.2017 ist eine Anpassung der ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich, um die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass nach Brandenburgischem Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) zu erfüllen.

 

Durch die Änderung wird lediglich das Datum eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Stadtwerke-Festes vom 09.07.17 auf den 02.07.17 vorverlegt. Da anlässlich des Stadtwerke-Festes die Möglichkeit der Öffnung der Handelseinrichtungen bereits dem Grunde nach positiv beschlossen wurde, dürften durch die Vorverlegung um eine Woche keine Belange berührt sein, die eine erneute Abwägung erforderlich macht.

 

Die im Verfahren Beteiligten wurden über die geplante Veränderung informiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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