Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0309

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Rahmen einer möglichen Umgestaltung wurde die Verkehrsorganisation im Bereich der Mittelpromenade Hegelallee einer kritischen Prüfung unterzogen.

Grundsätzlich besteht derzeit an beiden Knotenpunkten eine Unterordnung des Radfahrers gegenüber dem motorisierten Verkehr, welche sich aus den Verkehren des Radfahrers auf einen sogenannten anderen Straßenteil ergibt. Dies wird zum einen dadurch verdeutlicht, dass die Radfahrer über einen abgesenkten Bord fahren als auch dadurch, dass die Mittelpromenade der Hegelallee keiner der Fahrbahnen der Hegelallee als Geh- oder Radweg zugeordnet werden kann. Es stehen in diesen Bereichen nichtamtliche Hinweiszeichen, die auf die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergebende Vorfahrtsregelung hinweisen.

 

Die Eindeutigkeit der bestehenden Verkehrsorganisation wurde auch in dem in der Presse erwähnten Urteil des Landgerichts Potsdam durch die Richter der 6. Kammer bestätigt. Im Urteil wurde festgestellt, dass bereits die räumliche Entfernung zu den (beiden) Fahrbahnen der Hegelallee nicht den Schluss zulasse, dass es sich bei dem Mittelstreifen um einen zu der Fahrbahn gehörenden Radweg handele, welcher an deren Vorfahrt teilnimmt. Auch die abgesenkten Bordsteine im Bereich der Dortustraße ließen erkennen, dass es sich offensichtlich nicht um einen am Vorfahrtsrecht der Hegelallee teilnehmenden Straßenteil handele. Dass dies zudem nochmals durch die nichtamtlichen Schilder deutlich gemacht werde, unterstütze diese Einordnung.

Diese Rechtsauffassung der Richter deckt sich somit im Wesentlichen mit den Überlegungen der Verwaltung zur derzeitigen Verkehrsorganisation. Es ergeben sich somit für den jetzigen rechtlich gesicherten Zustand keinerlei Handlungsauflassungen für eine Änderung der Verkehrsorganisation. Die aktuelle Beschilderung entspricht eindeutig den Regelungen der StVO.

 

Im Rahmen der Prüfung dieses Antrages wurde wie auch vor Einrichtung der betreffenden Verkehrsorganisation - das Polizeipräsidium Potsdam beteiligt. Von dort wurden aktuelle Unfallzahlen für die Jahre 2010-2016 übermittelt. An der Kreuzung Dortustraße / Hegelallee / Dortustraße gab es in diesen sechs Jahren 6 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung, am Knoten mit der Hermann-Elflein-Straße waren es 7 derartige Unfälle. Insbesondere unter Berücksichtigung der intensiven Nutzung der Mittelpromenade durch Radfahrer sind beide Knoten als nicht unfallauffällig anzusehen. Seitens des Polizeipräsidiums wird dennoch eine eindeutigere bauliche Gestaltung der Übergangsbereiche angeregt.

 

Diesen Vorschlag wird die Verwaltung als ersten Schritt von möglichen Verbesserungsoptionen aufnehmen und umsetzen. Es ist vorgesehen, die jeweils direkt am abgesenkten Bordstein gelegene Reihe der Pflastersteine im Querungsbereich der Radfahrer und Fußnger dunkel einzufärben. Im Sinne der selbsterklärenden Straße sollte sich hierdurch ein deutlich sichtbarer Bruch des durchgehenden Radweges ergeben. Sollte der optische Eindruck der gefärbten Pflasterreihe nicht den Erwartungen entsprechen, sind in einem zweiten Schritt die betroffenen Pflastersteine durch andersfarbige Steine zu ersetzen.

 

Sofern sich auch diese Maßnahme nicht bewährt, wird die Aufstellung von Zeichen 205 StVO („Vorfahrt gewähren!“) für den Radverkehr in Betracht gezogen. Dieses Verkehrszeichen wurde bisher nicht angeordnet, da es auch den Fahrzeugführern im motorisierten Verkehr, welche das Zeichen vor dem Abbiegen wahrnehmen könnten, verdeutlicht, dass Ihre Verkehrsart übergeordnet ist. Hierdurch kann die gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme in diesen Bereichen sinken. Auch bei Anordnung von Zeichen 205 ist daher eine weitere intensive Betrachtung der Verkehrssituation erforderlich.

 

Ergänzend wird über die zwischenzeitig angeregte Einrichtung einer Verkehrsorganisation, bei welcher der Radverkehr vorfahrtberechtigt ist, informiert. Diese Variante wurde bereits im Zuge des Umbaus der Mittelpromenade verworfen. Wichtigste Voraussetzung dieser Planung wäre gewesen, dass die Querung soweit wie möglich nach Süden verlegt wird. Hierdurch sollte der von der Hauptfahrbahn der Hegelallee abbiegende Verkehr die Möglichkeit erhalten zu warten, ohne den durchgehenden Verkehr auf der Hauptfahrbahn der Hegelallee zu behindern. Der tatsächlich vorhandene, an der Symmetrie der Mittelpromenade ausgerichtete Ausbau widerspricht jedoch dieser Anforderung.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...