Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0312

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 15/SVV/0875, Punkt 2, Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 7,Herausforderungen in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit gemeinsam bewältigen“ aus dem Januar 2016 sollen der Stadtverordnetenversammlung Bedarfe und Lösungsmöglichkeiten vorgelegt werden.

 

Die Behandlungen in der AG SEP und im Ausschuss für Bildung und Sport erfolgten im. April 2016. Unter Bezugnahme auf den genannten Stadtverordnetenbeschluss wurden die Gestaltungsglichkeiten und sich daraus ergebende Aufgaben mit dem Ergebnis erörtert, dass eine verlässliche Prognose bzw. qualifiziertere Berechnung, als bislang bei der Schulentwicklungsplanung zugrunde gelegt wurde, nicht leistbar war. Daraus resultierte eine Vertagung bis zum Frühjahr 2017.

 

Hierzu wird aktuell mitgeteilt:

 

In der laufenden Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erfolgt die unmittelbare Berücksichtigung der Flüchtlingszahlen, da die Schülerzahlenprognose und damit einhergehend die benötigten Schulplätze anhand der tatsächlichen Bevölkerungszahlen der vergangenen Jahre sowie der Bevölkerungsprognose (inklusive Flüchtlingskinder) berechnet werden. Eine bedarfsgenauere bzw. konkretisierte Trendberechnung ist auch jetzt vor dem Hintergrund ungewisser Zuweisungszahlen, aber auch anderer Faktoren, wie z. B. politische Entwicklungen in den Herkunftsländern, Entscheidungen über Asylanträge, Entwicklungen der freiwilligen Ausreisen sowie insbesondere des Familiennachzuges nicht zu realisieren.

 

Entsprechende Informationen des Staatlichen Schulamtes aus dem November 2016, dass alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen versorgt werden, entsprechen auch dem derzeit aktuellen Sachstand.

 

Im Sinne einer bestmöglichen Integration und zur Vermeidung von reinen „Schwerpunktschulen“ wird nach wie vor angestrebt, die Flüchtlingskinder über die ganze Landeshauptstadt Potsdam verteilt zu beschulen.

Aufgrund des Anspruchs auf wohnortnahe Beschulung in der Primarstufe und der räumlichen Situation an einigen Schulstandorten ist dies nur bedingt realisierbar. An einigen Schulen wurden sogenannte Vorbereitungsgruppen zum Erlernen der deutschen Sprache eingerichtet. Über die Einrichtung dieser Gruppen entscheidet das Staatliche Schulamt in Abstimmung mit dem Schulträger und den entsprechenden SchulleiterInnen. Angestrebt wird eine Anzahl von maximal 15 Schülern je Gruppe. Hier verweilen die Flüchtlingskinder, bis sie in den Schulalltag integriert werden können. In der Primarstufe beträgt dies ca. 0,5 Jahre, im weiterführenden Bereich ca. 1 Jahr. Die tatsächliche Integration erfolgt i. d. R. je nach Entwicklungsstand der Flüchtlingskinder. In Potsdam bestehen aktuell 11 Vorbereitungsgruppen und 5 Vorbereitungsklassen an folgenden Schulen:

 

Primarbereich    

 

Weidenhof-Grundschule1 Gruppe

Grundschule am Humboldtring2 Gruppen

Grundschule am Priesterweg            2 Gruppen

 

Sekundarbereich

 

Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn            1 Gruppe

Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule1 Gruppe

Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule1 Gruppe

Leibniz-Gymnasium1 Gruppe

Berufsvorbereitende Oberschule Pierre de Coubertin2 Gruppen

 

Oberstufenzentren - BFS-G-Plus-Klassen (2 Jahre)

 

Oberstufenzentrum I Technik3 Klassen

Johanna Just-Oberstufenzentrum III2 Klassen

 

Berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen können und über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im zweijährigen Bildungsgang der Berufsfachschule (BFS-G-Plus).

 

Statistik

 

Über den Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler wird die höhere Zahl der Flüchtlinge zeitversetzt bereits gut abgebildet: Die Zahl der ausländischen Schüler ist von 2014 zu 2016 um rund 51 Prozent (absolut 365 Schüler) gestiegen, während die Zahl der deutschen Schüler um rund 6 Prozent (absolut 933 Schüler) gestiegen ist.

 

Der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler ist von 4,7 Prozent im Jahr 2014 um 1,8 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent im Jahr 2016 gestiegen.

 

Wie beschrieben wird v. g. Entwicklung bei der laufenden Fortschreibung der Schulentwicklungs-planung unmittelbar berücksichtigt.

 

 

 

Anlage

Schüler mit statistischem Merkmal „Ausländer und Aussiedler“ an öffentlichen Schulen der Landeshauptstadt Potsdam

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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