Beschlussvorlage - 17/SVV/0353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Anerkennung des Trägers Stiftung Partnerschaft mit Afrika e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage seiner Satzung vom 02.02.2017.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stiftung Partnerschaft mit Afrika e.V. hat am 18. Januar 2017 den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt. Die laut Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam vom 19. Januar 2017 geforderten Unterlagen wurden vollständig eingereicht und von der Verwaltung vorgeprüft.

 

Auf dieser Grundlage überprüfte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung anhand der im Dezember 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Matrix die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Diese Vorgaben werden durch die Stiftung Partnerschaft mit Afrika e.V. erfüllt. Da den Mitgliedern des Unterausschusses und der Verwaltung des Jugendamtes der Träger nicht bekannt war, wurde die Vorstandsvorsitzende, Frau Dr. Böhler zum Gespräch in die Unterausschusssitzung am 21. März 2017 eingeladen.

 

Die Stiftung Partnerschaft mit Afrika e.V. ist seit 2009 u.a. in Potsdam tig und hat hier seit 2012 eine Geschäftsstelle. Der Träger ist auch in anderen Städten, Bundesländern und auch international tätig. Aufgrund seines Sitzes in Potsdam ist hier auch die Antragstellung erfolgt. Die Stiftung Partnerschaft mit Afrika e.V. foccusiert mit ihren Angeboten der politischen Bildung besonders die Themen Globale Fairness und Entwicklungspoilitik. Hier sind sie auch versiert, diese komplexen Zusammenhänge Kindern nahe zu bringen. Die Kompetenzerweiterung junger Menschen auf der Grundlage  entwicklungspoltischer Zusammenhänge, wie die Förderung von Toleranz und globalem Denken ist aktuell besonders unterstützenswert. Der Träger erhält seit Jahren verschiedene Förderungen von Bund und Land. Der Ausbau der Kooperation mit Trägern und Einrichtungen der Potsdamer Jugendhilfe und die Nutzung diesbezüglicher Netzwerke hat die Stiftung bereits auf ihrer Agenda.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat dem Antrag des Trägers Stiftung Partnerschaft mit Afrika e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § SGB VIII zugestimmt und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Beschlussfassung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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