Beschlussvorlage - 17/SVV/0241

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das vorliegende Innenstadtverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam (gemäß Anlage 1) stellt die Grundlage für die weitere verkehrliche Entwicklung der Potsdamer Innenstadt dar.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Das vorliegende Innenstadtverkehrskonzept (IVK) ist das Ergebnis einer intensiven öffentlichen Diskussion im Rahmen von 3 Werkstattveranstaltungen, auf denen wesentliche Ziele und Maßnahmen abgestimmt wurden. Der Beteiligungsprozess fand zwischen Oktober 2014 und Mai 2016 statt.

 

Das Konzept baut auf den Sanierungszielen für die Potsdamer Innenstadt und dem daraus abgeleiteten Rahmenkonzept Straßengestaltung und Verkehr vom März 1995 auf. Darin sind bereits wesentliche Weichen für die Verkehrsentwicklung der Innenstadt gestellt worden. Eine weitere Grundlage für die Verkehrsentwicklung stellt das 2014 beschlossene Stadtentwicklungskonzept Verkehr dar. Somit gilt insbesondere auch für die Innenstadt das Ziel einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung. Da die Innenstadt ein besonderer Anziehungspunkt für Besucher und Beschäftigte ist, kann durch die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes der Kfz-Verkehr wirkungsvoll reduziert werden.

 

Ein besonderes Problem in der Innenstadt stellt der Kfz-Durchgangsverkehr dar. Die Verdrängung ist aber nicht auf allen Relationen möglich bzw. nötig (z.B. Breite Str. und Berliner Str.). Dagegen führt der unverhältnismäßig hohe Durchgangsverkehrsanteil in der Gutenbergstraße in zentralen Bereichen zu wesentlichen negativen Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität.

 

Wesentliche Ziele bzw. Maßnahmen des Innenstadtverkehrskonzeptes sind:

  • Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsarten (Priorität liegt beim Umweltverbund)
  • barrierefreie Tram- und Bushaltestellen mit ausreichend komfortabler Ausstattung (Überdachungen, Sitzmöglichkeiten)
  • Verbesserung des Zugangs für Fußnger zur Innenstadt durch Querungshilfen und eine weitgehend barrierefreie Gestaltung
  • Verbesserungen des Fahrkomforts r den Radverkehr
  • Ausweitung und Verbesserung der Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern
  • Mnahmen zur Verkehrsberuhigung (Erweiterung der Fußngerzone, Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches)
  • Unterbindung des Durchgangsverkehrs insbesondere in der Gutenbergstraße
  • Umnutzung von PKW-Stellplätzen für andere verkehrliche Nutzungen, wie z.B. Fahrradständer (ist im Einzelfall abzuwägen).

 

In dem Maße wie es gelingt, diese Maßnahmen umzusetzen, verbessern sich die Wohn- und Aufenthaltsbedingungen in der Innenstadt und es kann Raum für wichtige Aufenthaltsfunktionen gewonnen werden.

 

Klimatische Auswirkungen

Der Potsdamer KFZ-Verkehr leistet einen wesentlichen Beitrag an der Emission von Klimagasen in der Stadt. Mit Umsetzung der Maßnahmen des IVK wird der Kfz-Verkehr weiter reduziert, was somit den Zielen des Klimaschutzkonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam entspricht.

 

Demografische Wirkung

Mit der Zielrichtung den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, wird ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Innenstadt als attraktiver Wohn-, Erholungs- und Arbeitsort geleistet. Die Erweiterung der Verkehrsberuhigung trägt ebenso zu einer lebenswerten Innenstadtr alle Altersgruppen bei, wie eine gute Erschließung durch einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr. Dieser ermöglicht auch älteren Bürgern am öffentlichen Leben teilzuhaben. Die weitere Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur ermöglicht ebenfalls eine generationenübergreifende, unabhängige und kostengünstige Mobilität.

 

 

Die Vorlage des Innenstadtverkehrskonzeptes bezieht sich auch auf folgende Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung:

 

DS 15/SVV/0392 „Alternative Verkehrsführung an der Kreuzung Zeppelinstr./Breite Straße“

DS 15/SVV/0493 „Verkehrsinfrastruktur in der Potsdamer Innenstadt“

DS 16/SVV/0148 „Umwandlung eines Busparkplatzes in der Potsdamer Innenstadt“

DS 17/SVV/0036 „Schleichwege in der Innenstadt schließen“.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss dieses Konzeptes hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er setzt lediglich einen Rahmen für die Prioritätensetzung zukünftiger Maßnahmen. Die konkreten Maßnahmen im Konzept sind mit finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt überwiegend aus den Fachbereichsbudgets der Fachbereiche 46 und 47. Zudem ist die Umsetzung der benannten Maßnahmen im großen Maße davon abhängig, inwieweit eine Beteiligung Dritter (z.B. städtische Unternehmen) bzw. die Bereitstellung von Fördermitteln erfolgen kann.

 

Die Umsetzung der im Innenstadtverkehrskonzept benannten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel im Haushaltsplan.

 

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Anlagen

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