Beschlussvorlage - 17/SVV/0376

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld, 1. Änderung ist gemäß § 87 Abs. 8 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) öffentlich auszulegen (s. Anlage 1).

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

Die Unterlagen, die Gegenstand der Originalvorlage sind, enthalten folgende Anlagen:

 

Anlage:Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam,

Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld,

1. Änderung mit:

Anlage 1Zeichnerische Darstellung des Teilbereichs Nördliche Vorstädte,

Bornstedt und Bornstedter Feld

Anlage 2 Begründung

 

Begründung:

 

Die gültige am 05.07.2006 in Kraft getretene Werbesatzung für den Teilbereich Nördliche Vorstädte und Bornstedt weist aufgrund der komplizierten Regelungsstruktur in der praktischen Anwendung aus Sicht von hier angesiedelten Gewerbe- und Handelsbetrieben, von Nutzern der Nördlichen Vorstädte und Bornstedt  sowie der damit befassten Fachbereiche der Stadtverwaltung an verschiedenen Stellen einen grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf auf.

 

Mit der in Anlage 1 beigefügten 1. Änderung der Werbesatzung für den Teilbereich der Nördlichen Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld soll der Regelungsumfang der Satzung insgesamt unter Berücksichtigung der Interessen, der in ihrem räumlichen Geltungsbereich angesiedelten Gewerbe- und Handelsbetriebe sowie nach Auswertung vorliegender Erfahrungen in der Anwendung dieser Satzung und unter Beachtung der in § 87 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bezeichneten gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüft werden.

Mit der städtebaulichen Entwicklung des Bornstedter Felds, seit dem Satzungsbeschluss der Werbesatzung für den Teilbereich Nördliche Vorstädte-Bornstedt im Jahr 2006, besteht dringender Handlungsbedarf, für diese Flächen im Rahmen der Überarbeitung der Satzung ebenfalls Festlegungen zu Werbeanlagen zu formulieren, um ein einheitliches stadtgestalterisches Erscheinungsbild für das Gebiet der Satzung zu gewährleisten.

 

In der 1. Änderung der Werbesatzung wurde das Bornstedter Feld mit einbezogen und daher ist der Titel der Satzung entsprechend geändert worden.

 

Die wesentlichen Änderungen der Werbesatzung, Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld erstrecken sich auf folgende Regelungsgegenstände:

 

-Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs um die Flächen des Bornstedter Felds

- Vereinfachung der komplizierten Regelungsstruktur der Werbesatzung

- Zusammenfassung der  Gebietskategorien ("Flächen von Hauptverkehrsflächen", „Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart“, „Gebiete zum Schutz von Baudenkmalen“, „Gebiet mit Schutzanspruch benachbarter Gebiete“, „Gebiete mit vorrangigem Schutz der Wohnfunktion“ und "Gebiet mit absoluten Schutz der Wohnfunktion) in Gebiet mit besonderem Schutzstatus, Gebiet mit Schutzstatus, Gebiet mit Schutzstatus Wohnen, Hauptverkehrsstraßen sowie Kulturbereich Schiffbauergasse.

- Verzicht auf Regelungen zur Zulässigkeit von Pylonen, da hierfür kein Erfordernis besteht

-Aufnahme des § 11 Abweichungen

 

Mit dieser Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung der Werbesatzung, Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld, 1. Änderung soll die gesetzlich nicht zwingende Bestätigung der Stadtverordnetenversammlung zum Entwurf dieser Änderungssatzung eingeholt werden, auch um auf diese Weise die Billigung der Systematik und des Regelungsumfangs dieser Satzung durch die politischen Entscheidungsträger vor der zwingend notwendigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden einzuholen.

 

Im Geltungsbereich dieser Änderungssatzung liegen keine Bebauungspläne, die Festsetzungen zu Werbeanlagen enthalten und daher einer parallelen Änderung zugeführt werden müssten.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag der Verwaltung folgt, kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung der Werbesatzung für den Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld gefasst werden.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung der Werbesatzung, Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld, 1. Änderung entfaltet keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

Reduzieren

Anlagen

Loading...