Mitteilungsvorlage - 17/SVV/0375
Grunddaten
- Betreff:
-
Nordanbindung Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark" an die Golmer Chaussee (L 902), halbjährliche Berichterstattung, hier April/Mai 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
|
zur Kenntnis
|
|
|
09.05.2017
|
Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat Golm sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nehmen zur Kenntnis:
Die Verwaltung kann zum aktuellen Sachstand folgende Informationen geben:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 147 "Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ ist durch die Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2015 gefasst worden. Er wurde im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 30.04.2015 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrer Beschlussfassung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung 2016 - 2017 am 06.04.2016 (DS 16/SVV/0052) entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. 147 "Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbs- und Beteiligungsverfahrens "Funktionale Mitte Golm“ zu beginnen ist. Das Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen.
Wie in der MV vom 19.04.2016 angekündigt, sollte im Sommer 2016 ein Verkehrsgutachten beauftragt werden, dessen Ergebnisse zum Jahreswechsel 2016/2017 vorliegen sollten.
Aufgrund der dynamischen Gesamtentwicklung des Ortsteils Golm, wie etwa aus dem Bebauungsplan "Nördlich In der Feldmark“, soll das bisher beabsichtigte Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 147 inhaltlich um eine detaillierte Verkehrsprognose für den Gesamtraum Golm-Eiche erweitert werden. Mit einer solchen Verkehrsprognose sollen die verschiedenen Entwicklungen im Untersuchungsgebiet betrachtet und die daraus resultierende Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes im Prognosezustand dargestellt werden. Dabei soll – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nunmehr eingeleiteten konzentrierten Aktivierung der Gewerbeflächen über die ProPotsdam - auch der Frage nachgegangen werden, ab welchem Ausbauzustand die geplante Nordanbindung notwendig wäre.
Die Gesamtheit der für den Raum Golm anzustellenden verkehrlichen Untersuchungen soll nach Empfehlung der Verwaltung in einem Verkehrsgutachten untersucht werden, das all diesen Anforderungen genügt. Die Aufgabenstellung hierfür, die Ausschreibung und die Vergabe können bis zum Sommer erfolgen, die Präsentation erster Arbeitsergebnisse ist zum Jahreswechsel möglich.
Aus den dargestellten Gründen kann daher die Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 147 "Anbindung Golm/Golmer Chaussee" voraussichtlich erst zum Jahreswechsel 2017/2018 aufgenommen werden.