Antrag - 17/SVV/0387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, hier: Anlage 1 „Richtlinie zur Regelung der Einwohnerfragestunde in der Stadtverordnetenversammlung“ wird gemäß der beigefügten Anlage geändert.

2. Spätestens im Mai 2018 ist im Hauptausschuss darüber zu berichten, ob die Regelungen zur Vereinfachung des Verfahrens beigetragen haben; ggf. ist die Anlage entsprechend anzupassen.

 

3. Der Beschluss der StVV DS-Nr.: 10/SVV/0704 wird aufgehoben.

 

4. Über die geänderte Verfahrensweise ist die Öffentlichkeit über die Presse und unter www.potsdam.de zu informieren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten Monaten wurden Lücken bzgl. der Regelungen der Anlage 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung deutlich und hat sich der Aufwand bezüglich der Vorbereitung der Einwohnerfragestunde maßgeblich erhöht. Darüber hinaus erscheint das Prozedere der Vorbereitung nicht ausreichend klar gefasst zu sein, da im Nachgang diesbezüglich zahlreiche Beschwerden der Fragesteller bis hin zu Dienstaufsichtsbeschwerden eingehen.

Im Weiteren wurden die eingereichten Themen/Fragen mit umfassenden Statements,  persönlichen Auffassungen und Wertungen eingeleitet und gestellt. Darüber hinaus ist die Teilnahme der Fragesteller an den Einwohnerfragestunden stark rückläufig.

 

Dies wurde zum Anlass genommen über eine modifizierte Regelung nachzudenken, die klare Regelungen enthält und den Kontakt zwischen den Einwohnern und der Stadtverordnetenversammlung wieder enger knüpft, um somit auch zielgerichteter und persönlicher auf die Anliegen eingehen zu können. Damit sollen bestimmte Rahmenbedingungen verändert werden, die auch die vorbereitenden Schritte klarer fassen.

 

Da eine Anpassung nicht an den bestehenden Bedarfen vorbeigehen soll, wird mit dem vorliegenden Antrag eine „Testphase“ vorgeschlagen, die nur die Regelungen in der Anlage 1 der Geschäftsordnung der StVV betreffen. Eine Änderung der Hauptsatzung ist vorerst nicht zu empfehlen, da diese mit entsprechenden Auflagen verbunden ist. Somit bleiben die Satzungsregelungen im § 4 Punkt 2 Hauptsatzung bestehen.

 

Um die Regelungen nicht zu doppeln und in einer logischen Folge darzustellen, wurde auch die Zuordnung dieser angepasst.

 

Punkt 1 Grundsätze wurde auf die wesentlichen Punkte beschränkt und die Möglichkeit, auch Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, herausgestellt.

Punkt 2 bleibt unverändert

Punkt 3 Einreichen der Fragen

Die Regelung, dass auf ein Thema bezogene Fragen mit maximal 5 Unterfragenr die Einwohnerfragestunde zugelassen sind, wurde konkreter gefasst. In den vergangenen Monaten wurden umfassende Themenkomplexe mit zahlreichen Unterfragen eingereicht, die nur grob zusammengefasst beantwortet werden konnten. Darüber hinaus wurden Unterfragen nochmals in mehrere Einzelfragen untergliedert. Mit der jetzigen Regelung wird klargestellt, dass nicht mehr Fragekomplexe, sondern nur ein Thema mit 5 dazugehörenden Fragen zugelassen werden.

 

Ebenso klargestellt wird, dass der Name und die Wohnanschrift anzugeben sind und die Fragestellung bei fehlenden formalen Voraussetzungen an den Absender unabhängig von den laufenden Fristen - zurückgegeben wird.

 

Punkt 4 Verfahren

Die bislang geübte Praxis, dem Hauptausschuss die Einwohnerfragen erst am Sitzungstag als Tischvorlage zur Verfügung zu stellen, wurde seitens der Fraktionen kritisch bewertet.

Um dem Anliegen gerecht zu werden, dass der Hauptausschuss die Beantwortung der Einwohnerfragen einem Ausschuss, den Fraktionen oder dem Oberbürgermeister zuweisen kann, sollen die Einwohnerfragen nach Ablauf der Frist sowohl den Mitgliedern des Hauptausschusses als auch der Beigeordnetenkonferenz zur Verfügung gestellt werden. Das kann allerdings frühestens am Montag vor der jeweiligen Hauptausschusssitzung erfolgen.

Darüber hinaus liegen die von den Einwohnern/Einwohnerinnen ursprünglich eingereichten Fragen zur Einsichtnahme für jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung im Büro der StVV aus.

 

Im Vorfeld werden nur die für die Einwohnerfragestunde zugelassenen Themenkomplexe im Internet veröffentlicht über die textliche Fassung ist der Hauptausschuss ebenso zu unterrichten.

 

Punkt 5 Beantwortung

Diese Regelung beinhaltet den Verzicht auf eine Beantwortung, wenn der Fragesteller nicht anwesend ist und den Verzicht auf eine Veröffentlichung der Antworten im Internet. Hauptargument für dieses mit dem Beschluss 10/SVV/0704 festgelegte Verfahren war die bis dato fehlende öffentliche Zugänglichkeit zu den gegebenen Antworten.

Mittlerweile hat sich der Live-Stream/ On Demand gut etabliert, so dass darüber auch die Einwohnerfragestunde nachvollzogen werden kann. Da dafür finanzielle Mittel und personelle Ressourcen aufgewendet werden, sollte diese Möglichkeit noch intensiver beworben und genutzt  werden.

Mit der Änderung dieser Verfahrensweise ist der Beschluss 10/SVV/0704 aufzuheben.

 

Wird der vorgeschlagene Verfahrensweise seitens der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt, muss dies entsprechend kommuniziert werden. Vorgeschlagen wird eine Information über das Internet und die Erläuterung des Anliegens im Rahmen eines Pressegesprächs. 

 

Nach der Einwohnerfragestunde im September 2017 wird ein Zwischenbericht über die Wirksamkeit der geänderten Verfahrensweise gegeben. Nach Abschluss der Testphase ist gemeinsam mit den Fraktionen über das Verfahren zu beraten; ggf. sind weitere Änderungen der „Richtlinie zur Regelung der Einwohnerfragestunde in der Stadtdtverordnetenversammlung“ vorzunehmen.

 

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Anlagen

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